* Köln, 11. Juni. Die beiden Versammlungen, die Frankfurter und die Berliner, haben feierlich ihre Inkompetenzerklärung zu Protokoll gegeben. Die eine erkennt durch ihr Votum in der schleswig-holsteinischen Frage den Bundestag als ihre vorgesetzte Behörde an. Die andere desavouiert durch ihren Beschluß der motivierten Tagesordnung gegen den Antrag des Abgeordneten Berends1 nicht nur die Revolution; sie gesteht ausdrücklich, nur zur Vereinbarung der Verfassung berufen zu sein , und erkennt damit das Grundprinzip des vom Ministerium Camphausen vorgelegten Verfassungsentwurfes an. Beide Versammlungen haben sich richtig gewürdigt. Beide sind – inkompetent.