(1810)
Nürnberg, den 19. Sept. 1810
Königliches Generalkommissariat!
Durch ein gnädigstes Reskript des Königl. Generalkommissariats vom 15. Aug. praes. eod. ist dem unterzeichneten Rektorat der Königl. Ministerialerlaß München, 1. Aug., zugefertigt worden, "über die Resultate der bisherigen, obgleich noch unvollkommenen Erfahrungen, das Realinstitut betreffend, sowie über die beobachteten Wünsche des Publikums unter Beiziehung einiger Lehrer eine ausführliche Begutachtung, mit hauptsächlichster Berücksichtigung dreier Fragen, untertänigst abzugeben".
Unterzeichneter hat diesem höchsten Befehle gemäß mit den Professoren des Gymnasiums und den beiden Subrektoren den 18. Aug. eine Konferenz darüber abgehalten, wegen der eintretenden Prüfungen und Preisverteilungsgeschäfte aber den untertänigsten Bericht hierüber erst später abfassen können.
Die Wünsche des Publikums und vornehmlich die Erfahrungen über den besagten Gegenstand müssen sich, der Natur der Sache nach, dem Rektorate des Realinstituts nähergebracht haben als dem unterzeichneten [Rektorat]; diesem gehen die bestimmteren zur Beurteilung nötigen Data ab und kann es sich also in dieser Rücksicht nur auf die in seinen Gesichtskreis eingetretenen Seiten ausdehnen.
Zuvörderst wird die Bemerkung vorausgeschickt werden können, daß die Wünsche des Publikums im Allgemeinen hier in der Rücksicht in keine Betrachtung zu nehmen sein werden, als es Eltern gibt, die bloß das Fortkommen ihrer Kinder in der Welt, mit der wenigsten Anstrengung von Seiten dieser und den wenigsten Kosten von ihrer Seite, bewerkstelligt zu sehen wünschen, die leider erforderliche geistige und wissenschaftliche Ausbildung als ein bloßes Mittel und saure Bedingung betrachten, der sie ihre Kinder gerne überhoben sähen, oder daß sie wenigstens so kurz und bequem als möglich damit abkämen. Insbesondere erinnern sich solche Eltern von der griechischen und lateinischen Sprache nur der herben Mühe, die sie in ihrer Jugend bei schlechten Einrichtungen und nach schlechten Methoden darauf wenden mußten; teils aber sind sie undankbar gegen diesen Unterricht und glauben keinen Nutzen davon zu sehen, wenn sie keinen direkten Gebrauch von diesen Sprachen machen, - weil sie es nicht bis zur Einsicht und dem Bewußtsein des geistigen Einflusses brachten, den jene Bildung auf sie gehabt und ohne ihr Wissen fortdauernd noch hat. Über Ansichten dieses Teils des Publikums, das seinen Kindern die Ernte wünscht, ohne daß sie zu ackern und zu säen nötig hätten, ist der bessere Teil des Publikums selbst erhaben, noch mehr aber die allerhöchste Regierung und schlägt solche Wünsche durch die Forderungen nieder, welche Allerhöchstdieselbe [sowohl] zur Brauchbarkeit für den Staatsdienst in seinen besonderen Zweigen als auch an die allgemeine Bildung eines Staatsdieners macht, die auf jene besondere Brauchbarkeit so großen, ja den allergrößten Einfluß hat.
Durch diese Anforderungen und durch die Bedürfnisse des Staats setzt sich vornehmlich das fest, was das Publikum näher für Bedürfnisse in Ansehung der Studienanstalten haben muß, als in welchen die Jugend zur Brauchbarkeit für den Staat ausgebildet wird, und es richten sich danach die Bestimmungen, welche der Jugend gegeben werden, und die Wünsche des Publikums, Gelegenheiten zu finden, sie dazu tüchtig zu machen.
Nach dem, was aus der abgehaltenen Konferenz der Lehrer einstimmig hervorgegangen, schien es nun zwar, als ob ein besonderer Wunsch des Publikums nicht bemerkt worden wäre, eine öffentliche Gelegenheit zu haben, daß junge Leute nach zweijährigem Besuche der Realschule einen vierjährigen Kursus in einem Realinstitute machten, um sich darin als in einer Mittelanstalt für die Universität vorzubereiten. Hierüber aber wird das Rektorat des Realinstituts bestimmte Angaben liefern können, wieviel und von welcher Art Schüler sich bei demselben vorfinden, die nicht etwa nur einen ein- oder zweijährigen, sondern einen vollständigen vierjährigen Kursus machen wollen, und zwar um nachher die Universität zu beziehen. Inwiefern aber das Publikum diesen Wunsch hegen könne oder in Zukunft nach gefühlten Bedürfnissen noch mehr hegen werde, darüber glaubt unterzeichnetes Rektorat nach dem Umfange des allerhöchsten Befehls in dieser Begutachtung folgende Umstände untertänigst anzuführen zu haben.
Die einzelnen Bestimmungen näher betrachtet, für welche eine höhere Vorbereitungsanstalt nötig ist, so ist für die zur Theologie und Jurisprudenz bestimmten [Schüler] nach einhelliger Vorstellung das Gymnasialstudium unentbehrlich. Ob in Rücksicht der Medizin (diese Wissenschaft und ihre Kunst absolut betrachtet oder wenigstens nach dem Zustande, wie sie jetzt noch beschaffen ist) dasselbe der Fall sei, diese Untersuchung steht der Kompetenz des unterz. Rektorats nicht zu; es darf hier nur dies erwähnt werden, daß, wenn dazu die Gymnasialstudien nicht schlechthin notwendig wären, doch diese Vorstellung beim Publikum noch durchaus herrschend ist und es schwerlich einen Vater geben wird, der seinen Sohn, den er zur Medizin bestimmt, nicht jene Studien machen lassen wollte. Noch mehr ist die positive Bestimmung anzuführen, daß nach allerh. Befehlen (Reg. Bl. 1808, S. 2894 f.) die schriftlichen und mündlichen Prüfungen der Mediziner bei den Medizinalkomitees in lateinischer Sprache geschehen sollen.
Anerkannt ist ferner diese Notwendigkeit für diejenigen, welche sich dem Lehramte an den Studienschulen oder Studieninstituten widmen wollen.
Für andere Bestimmungen dagegen mögen die Gymnasialstudien entbehrlicher scheinen. Zwar ist ihre Vollendung von denjenigen allerhöchst gefordert, die "im staatswirtschaftlichen und Kameralfache zu höheren als bloßen Kanzlistenstellen aspirieren" (Reg. Bl. 1809, S. 1332), ferner die Postamtskandidaten (Reg. Bl. 1808, S. 937), für die Eleven der topographischen Schule (Reg. Bl. 1809, S. 1657). Indem aber von den Realinstituten aus Absolutorien der Reife für die Universität erteilt werden können, so wird sich dies auch auf die letztgenannten Bestimmungen zu erstrecken haben. Inwiefern in Ansehung der Aspiranten zu höheren staatswirtschaftlichen und Kameralstellen die Kenntnis der alten Sprachen und der klassischen Literatur entbehrlich und für sie es gleichgültig sei, die Gymnasial- oder die Realinstitutsstudien zu durchlaufen, liegt außer dem Gesichtskreise des unterz. Rektorats; es ist ihm nur so viel bekannt, daß das Studium der Kameralwissenschaft mit dem Studium der Jurisprudenz häufig verbunden zu werden pflegt, wie denn auch nach den allerh. Verordnungen die Kandidaten sich bei beiden einschlägigen hohen Stellen prüfen lassen können. Unterzeichneter muß es aber höherem Ermessen anheimgestellt sein lassen, inwiefern für höhere finanzielle Stellen das Studium der Jurisprudenz entbehrlich sei, und unerwähnt lassen, inwiefern sie somit auch der höheren Bildung, die der Gymnasialanstalt eigentümlich ist, enthoben werden können. Wenigstens ist dies freigegeben, daß jene, welchen der Weg durch das Realinstitut offensteht, auch den Weg durch das Gymnasium wählen können, und das höchste, was zu sagen ist, wird etwa sein, daß sie in dem letzteren vielleicht einiges lernen, das ihnen nicht direkt für den empirischen Gebrauch nützlich ist, sonst aber auf diesem Weg gleichfalls die gehörige Vorbereitung für jedes Fach erlangen, das auf der Universität zu studieren ist.
Nach der bisher vom Gymnasium aus gemachten Erfahrung ist solchen entweder vom Rektorat geraten worden, sich um die Aufnahme ins Realinstitut zu melden, oder [solche] haben von selbst diesen Entschluß ergriffen, bei welchen es sichtbar war, daß sie in den Gymnasialstudien keine Fortschritte machten, worunter nicht nur die alten Sprachen, sondern die übrigen Lehrgegenstände mitbegriffen sind. Überhaupt kann unterzeichnetes Rektorat die Unfähigkeit zu den alten Sprachen nicht in dem Mangel eines spezifischen Talents für dieselben finden, sondern in der Unfähigkeit zu einer höher gehenden geistigen Bildung insgesamt. Die den alten Sprachen entsagen, haben dagegen neuere zu erlernen, und der Mangel des Talents für jene würde auch diese in sich schließen, wenn es sich bloß um Sprachen handelte. Aber mit dem Erlernen der alten Sprachen ist das höhere Studium der grammatischen Begriffe zuerst und dann der klassischen Literatur verbunden und darin das Eigentümliche des Gymnasialunterrichts vornehmlich zu setzen; indem jene Subjekte aber hierzu entweder keine Anlagen besaßen oder deren Ausbildung in früherer Jugend versäumt worden war, so stand es von ihnen nicht zu erwarten, daß sie in einer wissenschaftlichen höheren Bildung, sie mochte auch eine andere Form als die des klassischen Studiums tragen, große Fortschritte machen würden.
Von welcher Beschaffenheit und Bestimmung dagegen diejenigen sind, die von außen in das Realinstitut eintraten und den Zweck haben, zur Universität zu absolvieren, darüber wird das Rektorat desselben Auskunft geben können. So viel glaubt das unterz. [Rektorat] vermuten zu müssen, daß manche darunter sein werden, die zu bequem, zu vornehm und verzärtelt erzogen worden sind, als daß ihnen ihre Eltern und nachher sie selbst sich zumuteten, das Lernen ernsthaft zu betreiben und die Anstrengung zu übernehmen, welche das Studieren der alten Sprachen erfordert.
Ob die Anzahl derer, die aus solchen Gründen den Weg durch das Realinstitut aus Belieben wählen wollen, groß genug sein möge, um ein vollständiges Institut für sie notwendig zu machen, inwiefern man auf ein solches Belieben Rücksicht nehmen wolle, - ob viele aus den anderen Teilen des Königreichs, statt das Gymnasium ihrer Vater- oder Kreisstadt, das ihnen die Gelegenheit der Vorbereitung zur Universität oder jenen anderen Fächern gewährt, zu frequentieren, die Realinstitute aufsuchen [werden], ob viele Auswärtige zu erwarten seien, diese Fragen fallen außer der Erfahrung und dem Gesichtskreise des unterzeichneten. Auch die allgemeine Abnahme der Anzahl der Studierenden bei [der] immer größer werdenden Kostbarkeit des Studierens, und hier besonders bei der Stockung der Auszahlung der Stipendien seit Jahren und zuletzt auch der Verteilung derselben, wird etwa noch in Rücksicht kommen. - Das hiesige Gymnasium hat derzeit noch keine so beträchtliche Anzahl von Schülern, daß es nicht auch in dieser Rücksicht diejenigen wohl in sich aufnehmen könnte, welche sich durch das Realinstitut zur Universität vorbereiten wollten.
Wenn es eine hinreichende Anzahl solcher gäbe, welche die Universität von dem Realinstitut aus beziehen wollten, so wäre dies noch anzuführen, daß für sie eine solche Anstalt eher die Stelle eines Lyzeums verträte als eine Mittelanstalt, die dem Gymnasium parallel wäre. Indem sie, die Realschule mit eingerechnet, fünf Jahre hindurch Mathematik (was für Mediziner ohnehin zuviel ist), außerdem aber Physik, Mineralogie, Botanik, Zoologie, Chemie usf. in einer gewissen Ausdehnung studieren, so wird es für sie überflüssig, noch auf der Universität oder in einem Lyzeum den allgemeinen Kursus zu machen; sie können ihren besonderen Kursus des Fachs unmittelbar antreten; es bliebe ihnen aber die Lücke unausgefüllt, welche das Gymnasialstudium, als Studium der Humaniora, der allgemeinen menschlichen Bildung ausmacht, welche die Mitte zwischen dem Schulunterricht und dem Studium der besonderen anderen Wissenschaften ist und überhaupt als die Grundlage aller höheren geistigen Wissenschaft und Bildung immer anzusehen sein wird.
Es werden zuweilen einzelne Individuen, die Physik oder Chemie, Naturgeschichte und dergleichen zu ihrer ausschließenden Wissenschaft gemacht haben, als Beispiele angeführt, daß es Bestimmungen gebe, zu denen das Gymnasialstudium überflüssig sei. Solche Einzelheiten werden jedoch nicht in Betracht zu ziehen sein; kein Vater wird seinem Sohne eine solche Bestimmung zu geben Lust haben, die als ausschließend kaum für einige Stellen im Staate Bedürfnis ist; diejenigen, bei denen sich später eine solche Neigung zeigt, können von allgemeinen Vorbereitungsanstalten dazu übergehen, und es wird ihnen nützlich gewesen sein, vorher eine solche besucht zu haben.
Außer den bisher angeführten Bestimmungen aber gibt es viele, für welche einerseits ein Realinstitut beinahe unentbehrliches Bedürfnis sein kann, andererseits aber schwerlich um vier Jahre darin, bis ins 18. Lebensjahr, zu verweilen.
So wird nicht leicht ein dem Militärstande Bestimmter bis in dies Alter bei einem allgemeinen Vorbereitungskursus bleiben wollen, sondern bis ins 16. Jahr Zeit genug gehabt haben, sich in den nötigen theoretischen Kenntnissen auszubilden, um in diesem Alter in seine Karriere einzutreten. Vollends da ein solcher in dem königl. Kadettenhaus zu München für seine Bestimmung eine Spezialschule findet, in deren Plan es zugleich ausgesprochen ist, daß neben der Erwerbung der theoretischen Kenntnisse die bestimmte Richtung auf diesen Stand beizeiten genommen und die besonderen praktischen Übungen und Geschicklichkeiten erlernt werden müssen.
Die der Land-, Wasser-, Straßenbau- [und] der Feldmeß-Kunst sich widmen, können nicht bis ins 18. Jahr bei einem bloß theoretischen Kursus stehenbleiben, sondern haben nötig, frühe sich in den erforderlichen praktischen Geschicklichkeiten zu üben und empirische Kenntnisse und Fertigkeiten sich zu erwerben, darauf aber den beträchtlichsten Teil ihrer Zeit, besonders der kurzen Tageszeit im Winter, zu verwenden. Sie werden, wenn keine Spezialschulen zu diesen Zweigen vorhanden sind, sich lange vor dem 18. Jahre als Gehilfen an einen Baumeister anschließen.
Dasselbe wird mit den der Forstwissenschaften Beflissenen der Fall sein; sie werden nach Erwerbung der nötigen Schul- und allgemeinen Kenntnisse im 16. oder 17. Jahre sich an einen Forstbeamten anzuschließen suchen oder aber in ein Forstinstitut noch früher abgehen, wie es deren gibt, wo sie neben den theoretischen Kenntnissen beizeiten zugleich in ihr besonderes Fach eingeleitet werden.
Künstler, deren Arbeiten einen bedeutenden Zweig der hiesigen Industrie ausmachen, können sich mit der Anleitung zum Zeichnen, die sie im Realinstitut erhalten, nicht bis ins 18. Jahr begnügen, noch solange eine bloß wissenschaftliche Bildung zu ihrer Hauptsache machen, sondern haben früh Hand und Auge in unausgesetzter Bemühung zu üben und müssen im Winter den Tag haushälterisch zu ihrer Kunst benutzen. Wenn die hiesige Stadt durch die allerhöchste Gnade Seiner königl. Majestät eine Kunstschule zu erhalten das Glück hätte, so wird entweder in ihr selbst für Studium älterer und neuerer Sprachen, der Geschichte, Mythologie, Geometrie usf. gesorgt werden oder schiene die Einrichtung möglich zu sein, daß die Zöglinge nach Vollendung des Unterrichts in der Realschule die für sie nützlichen Lektionen des Realinstituts nebenher mit besuchten, da ihre Bestimmung es schwerlich gestatten wird, daß sie auch nur bis ins 16. Jahr an allen Lektionen desselben regelmäßig Anteil nähmen.
Welche die Handlung erlernen wollen, pflegen in hiesiger Stadt im 14. Jahre dazu überzugehen; diesen frühen, ganz praktischen Gang lassen auch die angesehensten Handelshäuser ihre Söhne durchlaufen; sie geben vielleicht für die allgemeine Bildung ein Jahr zu; die während der Lehrzeit oder später noch zu geschehende oder fortzusetzende Erlernung besonders neuerer Sprachen wird nebenher in Abendstunden getrieben. Selbst ein Handelsinstitut aufzusuchen, was doch eine Spezialschule ist, ist der Geist hiesiger Handelsleute nicht.
Diese zweite Klasse von Bestimmungen liegt in der Mitte zwischen denjenigen, welche eine höhere wissenschaftliche Bildung fordern und denen die Gymnasien, Lyzeen und Universitäten vornehmlich, und dem Gewerbsstande, dessen Bildung die Volksschulen gewidmet sind.
Für dergleichen mittlere Bestimmungen ist es ein hohes Bedürfnis, der bloß empirischen Vorbereitung zu den Zweigen des Staatsdiensts, die darunter begriffen sind, und der blinden Bildung dazu durch die einzige Routine entgegenzuwirken, für eine wissenschaftliche Begründung der nötigen Kenntnisse und für sonstige Bildung des Geistes der dazu Bestimmten zu sorgen. Die allerhöchste Regierung hat diesen so wichtigen Zweck in den vorgeschriebenen Bedingungen des Staatsdiensts aufs lauteste anerkannt. - Auf der anderen Seite ist die Erwerbung technischer Fertigkeiten, empirischer Kenntnisse und des praktischen Blicks früh mit dem theoretischen Studium zu verknüpfen.
Es ist ein natürlicher Wunsch des Publikums, für Bestimmungen jener Art, als Militärstand, Forstwesen, der Land-, Wasser-, Straßenbau- und Feldmeß-Kunst, Maler-, Bildhauer-, Kupferstecher-Kunst, Spezialschulen zu finden, worin beides verbunden ist, worin die beiden Einseitigkeiten, des bloßen blinden Routinierens und der bloßen Theorie ohne Praxis, vermieden wird. Solche Spezialschulen können, wie auch der Plan des königl. Kadettenhauses in München ausweist, von den Elementen der theoretischen Kenntnisse anfangen, und die Eltern [können] ihre Kinder somit den Kursus von denselben an in einer solchen Anstalt machen lassen. Aber bei den meisten dieser Bestimmungen wird es hinreichend und bei manchen selbst vorteilhaft sein, nach dem Schulunterricht einige Jahre noch auf eine allgemeine Bildung und wissenschaftliche Begründung der Kenntnisse zu wenden. Diese allgemeinen Kenntnisse sind wohl im ganzen dieselben für jene besonderen Bestimmungen.
Die Befriedigung dieses Bedürfnisses finden sie in einem Realinstitute, worin Mathematik, mit praktischer Geometrie, Physik, Chemie, Naturgeschichte, Geschichte, Geographie, Grammatik, Logik und die neueren Wissenschaften gelehrt werden, so daß der ganze Kursus zwei Jahre oder vier Semester dauert. Die Spezialschulen brauchen sich weniger bis zu Einrichtungen für Erlernung der ersten Elemente herabzulassen, indem sie auf die gehörige Vorbereitung in den allgemeinen Unterrichtsanstalten, den Sekundärschulen und dann solchen Realinstituten, rechnen können. Die keine Spezialschulen für ihr Fach vorfinden, können von dieser Vorbereitung aus mit Vorteil sich als Gehilfen an einen Beamten anschließen.
Auch solche, die sich der Handlung widmen oder bald zur Vorbereitung auf eine untere Verwaltungs-Stelle, auf eine Schreibstube eilen, künftige Apotheker, finden sich den Vorteil geöffnet, an einem oder mehreren Kursen teilzunehmen. Wenn die Realinstitute für jene eigentlichen Schüler geschlossene Institute sind, so daß solche alle im Plane vorgeschriebenen Lektionen derselben besuchen müssen, so wird noch eine große Anzahl solcher wie die letztgenannten, auch Künstler, sich finden, welche nur an einzelnen Lektionen teilzunehmen wünschen werden. Überhaupt ist es in einer großen Stadt ein Bedürfnis, Gelegenheit zu haben, über Physik, Chemie usf. einen Kursus machen [zu] können. Eine solche Anstalt wird von [um] so mehreren benutzt werden, wenn sie für diesen Zweck sich nach dem allgemeinen Geschäftsbedürfnisse in Rücksicht auf die Stunden des Tages richtet, vornehmlich wenn sie in Verbindung mit einer Kunstschule gesetzt wird oder auf die Künstler Rücksicht nimmt.
Nach Betrachtung dieser allgemeinen Gesichtspunkte geht unterz. Rektorat zur untertänigsten Beantwortung der speziellen Punkte über, deren Berücksichtigung gnädigst aufgegeben worden ist:
1. "ob in irgendeiner Rücksicht die Lehrgegenstände des Real- und Gymnasialinstituts vereinigt werden können, um die eine oder die andere Lehrstelle zu ersparen".
Diese Ersparnis möchte auf folgende dreierlei Arten als möglich gedacht werden:
a) daß Lehrer des Gymnasiums auch Lektionen am Realinstitut gäben oder umgekehrt.
Da die Gymnasialanstalt bereits ihre vollständige Einrichtung und planmäßige Ausdehnung hat, so haben die Professoren nicht nur die allergnäd. bestimmte Anzahl der Lehrstunden, sondern die Klassenlehrer geben derzeit mehr als jene gesetzmäßige Zahl. - Was die besonderen Lehrer der Mathematik und philosophischen Vorbereitungswissenschaften betrifft, so haben sie dem allerh. Normativ nach nicht so viele Lehrstunden als jene; es wäre aber von der Gnade der allerhöchsten Regierung zu hoffen, daß demjenigen derselben, welchem das Rektorat auferlegt ist, noch eine Anzahl Stunden abgenommen würde, da die nicht mit diesem Amte verbundenen Geschäfte so sehr überhäuft worden sind und allen Obliegenheiten desselben, besonders bei einer ausgedehnten Anstalt, unter anderem der Besuch der Klassen, nicht in dem Umfange nachgekommen werden kann, als die Wichtigkeit der Sache und das Beste der Anstalt erfordern. - In Ansehung der Professoren des Realinstituts würde es derselbe Fall sein, wenn die vollständige Klassenzahl eingerichtet wäre.
b) daß der Unterricht in einzelnen Lehrgegenständen den Schülern beider Institute gemeinschaftlich erteilt würde.
Die Lehrgegenstände, welche beide Institute miteinander gemein haben, sind Geschichte, Geographie, Mathematik und Physiographie, philosophische Vorbereitungswissenschaften, vaterländische Literatur, französische Sprache.
In Ansehung der Geschichte, Geographie, auch der vaterländischen Literatur fällt es sogleich auf, daß diese Gegenstände, neben dem Studium der alten Sprachen gelehrt, anders vorgetragen werden können und anders behandelt werden müssen als in einem Institute, in welchem dieses Studium nicht damit verbunden ist. In jenem ist das Studium der Geschichte und Geographie durch die Lektüre der alten Geschichtsschreiber unterstützt und hat Beziehung darauf; manches kann deswegen kurz, anderes muß ausführlicher behandelt werden; man kann dabei eine Menge Kenntnisse voraussetzen. - Dasselbe ist der Fall mit der deutschen Literatur; im Gymnasium ist der Schüler mit Poesie, Versmaß und dergleichen, überhaupt einer Menge dabei nötiger Vorstellungen schon bekannt.
Mathematik und Physiographie werden in einer Gymnasialanstalt nicht in der Ausdehnung behandelt, welche sie in einem Realinstitut erhalten sollen, auch nicht in der nahen Rücksicht auf technische Zwecke, welche in dem letzteren einzutreten hat. - Das mathematische Studium erfordert ferner mehr als andere, daß der Lehrer auf die Einzelnen in jedem einzelnen Gegenstand sieht, sie individuell aufruft und examiniert, denen, die zurückbleiben wollen, ein- und nachhilft, - was den Unterschied des Gymnasialunterrichts vom Universitätsunterricht ausmacht. Die Erfahrung ist daher häufig, daß, wer auf dem Gymnasium nicht schon in die Mathematik eingeführt worden ist, auf der Universität gewöhnlich nichts mehr lernt, wo der Lehrer nur Vorträge hält und nicht nachsehen kann, was der Einzelne davon faßt und tut, der als Zuhörer, nicht mehr als Schüler behandelt wird. - Dieses Nachsehen, Antreiben, Nachhelfen aber ist nur bei einer gewissen Anzahl von Schülern möglich; wenn sie eine gewisse Anzahl überschreiten, muß es entweder größtenteils wegfallen und viele [müssen] ganz zurückgelassen werden, da, wer in dieser Wissenschaft an einem Punkte stockt, nicht mehr weiter mit fortkommt, oder aber es hält zu lange auf und macht die fortschreitenden ungeduldig und überdrüssig. Ohne das äußere Hindernis bei einer großen Menge, sie um die Tafel, worauf geschrieben wird, zu versammeln usf., zu erwähnen.
Die französische Sprache ist in einem Realinstitute gleichfalls in mehr Ausdehnung zu treiben, und es paßt auch auf diesen Unterricht dasselbe, was soeben von der Mathematik gesagt worden, daß eine große Anzahl hier dem Fortschreiten sehr hinderlich ist; außerdem daß die, welche das Studium der alten Sprachen dabei fortsetzen, in jeder Rücksicht große Vorteile voraushaben.
Bei den philosophischen Vorbereitungswissenschaften muß es am stärksten gefühlt werden, daß sie ganz anders mit Schülern behandelt werden können, die eine höhere Bildung erhalten, deren Fassungskraft durch die Bekanntschaft mit der klassischen Literatur geschärft und in eine Menge Begriffe von geistigen Verhältnissen eingeführt worden ist. Dieser Einfluß erstreckt sich aber überhaupt auf alle Lehrgegenstände; es gründet sich dadurch schon ein Unterschied an und für sich, aber noch mehr dadurch, daß, wie oben angeführt ist, gewöhnlich teils nur Menschen von geringem Talent und Fassungsvermögen, teils andere aus Trägheit und Scheu vor geistiger Anstrengung sich den Gymnasialstudien selbst entziehen oder vom Rektorate zum Realinstitut überwiesen werden. Dies liegt so sehr in der Natur der Sache, des verschiedenen Stoffs, der das besondere Element eines jeden der beiden Institute ausmacht, daß das Publikum dies bereits gefaßt hat und die Eltern, die ihre Söhne wenig Fortschritte in den Gymnasialstudien machen sehen, daraus schließen, daß sie wenig Anlagen zum Studieren besitzen, und daher sich nach dem mißlungenen Versuche der Gymnasialstudien um das Realinstitut für sie umsehen. Solche dahin übergegangenen Schüler konnten - oder, bei gemeinschaftlichem Unterrichte beider Anstalten, würden - nicht in den geistigen Lehrgegenständen mit den übrigen Gymnasialschülern fortkommen, wogegen sie zur Mathematik, Physik, Chemie, Naturgeschichte - Wissenschaften, die kein eigentliches Denken und, was noch wesentlicher ist, keine besondere Tiefe des Gemüts erfordern, wie das klassische Studium - und dann zu technischen Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Realen überhaupt, gute Anlagen haben und darin sehr brauchbar werden können. Auf sie würde also bei gemeinschaftlichem Unterrichte mit den Gymnasialschülern wenig Rücksicht zu nehmen und sie [würden] mehr nur als Statisten anwesend sein, oder aber [es] müßten diese versäumt werden, wodurch dann beide nichts lernten.
Indem eine Gymnasialanstalt als eine Spezialschule der Vorbereitung zur höheren wissenschaftlichen und geistigen Bildung anzusehen ist, so erhält sie einen eigenen Ton für alle ihre Lehrgegenstände; diese Einheit des Tones, der einem Ganzen wesentlich ist und sich allein in einer geschlossenen, nach einem Zwecke wirkenden Anstalt bilden kann, würde durch eine Vermischung ihrer Schüler mit anderen, welche die übrige Bildung des Ganzen nicht erhalten, und vollends insofern sie deren nicht fähig sind, nur gestört und verdrängt. - Eine Spezialschule von jener wichtigen Bestimmung verdient es wohl, ihre eigenen Lehrer sowohl als eigene Schüler zu haben, so daß jene sich dem Zwecke ihrer Zöglinge ausschließlich widmen können und daß diese einer Art, Bildung und Bestimmung seien und nicht wegen anderer [Schüler] von heterogenen Zwecken und geringeren Fähigkeiten versäumt werden müssen. Wenn eine solche Vereinigung in Rücksicht auf die Elementarkenntnisse möglich ist, wie sie in den Primärschulen auch wirklich stattfindet, wo der Unterricht zugleich die Probierzeit des Talents in sich faßt, so muß dagegen in einer höheren Anstalt jene Abscheidung zum Grunde liegen, welche für den einer geistigen Beschäftigung fähigen Kopf eine andere Unterrichtsweise verlangt als für den, der nicht für das Intellektuelle, sondern nur für die Wissenschaften, die ein sinnliches Element haben, wie Mathematik, Physik, Naturgeschichte, und für technische Geschicklichkeit von der Natur bestimmt ist. Es wird für sie ein gleicher Unterricht so wenig stattfinden (oder derselbe Unterricht für sie so ungleich sein), wie ein Bauer und ein Mensch, der studiert hat, kaum miteinander militärisch exerziert werden können. - Eine höhere Anstalt, die beiden, es sei im einzelnen oder im ganzen, genügen sollte, würde keinem von beiden genügen.
Diese Absonderung ist gleich wichtig in Rücksicht auf die Disziplin; ein gesittetes Betragen und Folgsamkeit kann in einer Anstalt nur zum Tone werden, wenn alle Schüler derselben unter einer Autorität in allem stehen, denselben Zweck haben, alle Unterrichtsgegenstände gleich wichtig für seine Bestimmung oder wenigstens darum für ihn notwendig sind, weil er Schüler dieser Anstalt ist, überhaupt wenn alle Schüler in denselben Unterrichtsverhältnissen stehen. So werden z. B. Schüler, die getrennten Anstalten gehören, bei Nachlässigkeit in Ablieferung ihrer Arbeiten leicht die Ausrede für Unfleiß, Kaprice usf. an der Hand haben, daß sie für Lektionen der anderen Anstalt notwendig zu arbeiten gehabt; sie werden an Aufmerksamkeit, Benehmen usf. lässiger in den Lektionen sein, die nicht ihrer eigentlichen Bestimmungsanstalt angehören. Positive Gesetze hierüber und formelle Einrichtungen, diesen Übelstand zu beseitigen, außerdem, daß sie die bereits sattsamen Weitläufigkeiten der Formalitäten vermehren und mehr Verwicklungen in die Verhältnisse hereinbringen würden, sind von geringer Wirksamkeit, wenn in der Natur der Sache und der Einrichtung der Hauptsache jener Unterschied liegt. Ohnehin kreieren sich junge Leute schon aus geringen Unterschieden gerne Oppositionen, noch mehr aber aus den angegebenen, die nur dadurch nicht zu Ausbrüchen und Verdrießlichkeiten gedeihen, wenn diese verschiedenen Schüler entfernt voneinander bleiben und die äußerliche Berührung abgehalten wird.
c) Die Ersparung von Lehrstellen ergibt sich aber von selbst, wenn die Wünsche und das Bedürfnis des Publikums mit einer geringeren Anzahl von Klassen des Realinstituts befriedigt wird, als ursprünglich sollten eingerichtet werden; insofern es nämlich nach dem oben untertänigst Dargelegten scheinen sollte, daß bei der größeren Anzahl derer, welche Realstudien machen wollen, ihre Bestimmung es mit sich brächte, nur etwa bis ins 16. Lebensjahr bei einem allgemeinen Unterrichte stehenzubleiben, und entweder neben der wissenschaftlichen Vorbereitung innerhalb dieses Alters oder unmittelbar nach demselben es nötig haben, zur Erwerbung der besonderen Fachkenntnisse und zur Übung technischer Geschicklichkeiten überzugehen. Nach dieser Einschränkung würden vielleicht drei Professoren sehr wohl hinreichend sein; einer der Mathematik und Physik, einer der Chemie und Naturgeschichte und einer der Geschichte, Geographie, Logik und Moral, außer den besonderen Lehrern der neueren Sprachen, des Zeichnens und der Kalligraphie. Es bliebe dabei offen, nach der Individualität der Lehrer jene Szientien anders zu verbinden, dem Lehrer der Chemie auch die Physik aufzutragen, dem Lehrer der Naturgeschichte die Logik und Moral usf. Zwei Klassen erforderten für den Unterricht, den die Professoren zu geben haben, zwischen 40 und 45 Stunden wöchentlich, die von drei Individuen um so leichter gegeben werden könnten, wenn der Unterricht in neueren Sprachen mehr erweitert wird; es würde alsdann noch Zeit für sie übrigbleiben, einzelne nützliche Vorlesungen für ein allgemeineres Publikum und für solche, die eine besondere Bestimmung schon angetreten haben, zu halten.
2. "Ob sich dem Realinstitute ein anderes Verhältnis zu der Studienschule als das durch das allgemeine Normativ bestimmte anweisen lasse."
Diese nähere Frage scheint sich wohl nur aus dem beantworten zu lassen, was die Anschauung und Erfahrung von dem vorbereitenden Verhältnisse der Realschule zu dem Institut ergibt, eine Erfahrung, welche dem unterz. Rektorate natürlich abgeht. Insofern die Realschule einesteils Vorschule für das Institut ist, andernteils aber eine gesteigerte Bürgerschule für solche Gewerbe, die mehr Bildung fordern als eigentliche Handwerker, wie es deren viele hier gibt, so kann es nicht fehlen, daß sie hier nicht sehr häufig besucht wird, wenn sie anderwärts, wie aus den zugekommenen Schülerkatalogen erhellte, nicht den erwarteten Eingang gefunden zu haben schien, besonders da hier die allgemeinen Volksschulen noch in ihrer alten, unzureichenden Verfassung sind. Damit aber mag die Gefahr mit eintreten, daß die Schüler wegen der Menge und wegen der geringen Vorbereitung, die sie aus den Volksschulen mitbringen, aus welchen viele unmittelbar, ohne die Primärschulen durchlaufen zu haben, hereinkommen, nicht die gehörige Vorbereitung für das Institut erhalten können; nicht diejenige, welche die Schüler des Progymnasiums mitbrächten, wenn sie in das Institut übergingen. Wenn daher etwa dies zur Bedingung gemacht würde, daß zum Eintritt in das Institut der Besuch des Progymnasiums vorausgegangen sein müßte, so würde die hier so wohltätige Realschule einerseits ganz zessieren, andernteils aber dem Progymnasium seine wichtige Bestimmung, zum Gymnasium vorzubereiten, geschmälert werden und dieses die Schüler aus demselben um so viel unvollkommener erhalten, als heterogene und ausgedehntere Zwecke in dasselbe eingemischt würden. Es ist aber wohl nicht so sehr Mangel an Vorbereitung, wenn den ins Realinstitut eintreten Wollenden die gehörige Befähigung fehlt, sondern, wie oben erwähnt, der Mangel an Talenten, den alles Vorbereiten nicht so weit beseitigen kann, um höhere wissenschaftliche Zwecke mit ihnen zu haben, als die angeführten Bestimmungen mit sich bringen. Insofern aber im Realinstitut die Lehrgegenstände nach höheren wissenschaftlichen Ansichten gefaßt und vorgetragen werden sollten, so hat es dann den Charakter eines Lyzeums oder einer Universität, und die, es sei in der Realschule oder im Progymnasium, zu erhaltende Vorbereitung wäre immer nicht hinreichend; die Lücke, welche das Gymnasium in der stufenweisen Bildung ausfüllt, würde noch bleiben, - die Lücke der eigentümlichen Vernunft- und Geschmacksbildung durch klassische Literatur, womit zugleich die Hälfte der Unterrichtszeit auf Geschichte, Geographie, Mathematik, philosophische Vorbereitungswissenschaften verwandt wird, welches vierjährige Studium zusammen erst eine gründliche Vorbereitung für ein Lyzeum oder die Universität ausmacht.
3. Die dritte Frage, "welche Forderungen von Vorkenntnissen an die Schüler als Bedingung der Aufnahme in das Institut zu machen seien, wenn dieses seinem Zweck einer wissenschaftlichen Begründung des praktischen Wissens mit dem erwarteten Erfolge zu entsprechen imstande sein soll", - ist zum Teil schon im vorhergehenden beantwortet, zum Teil gleichfalls so speziell, daß sie mehr aus der Anschauung der Sache als aus allgemeinen Gründen praktisch beantwortet werden zu können scheint, und wird daher nur das Rektorat des Realinstituts nähere Angaben machen können.
In die Realschule bringen die aus der Primärschule Eintretenden bereits von der Arithmetik die praktische Fertigkeit in den vier Rechnungsarten in ganzen und gebrochenen Zahlen, in den Proportionen und den darauf sich gründenden Aufgaben mit; in dem zweijährigen Kursus der Realschule kann also die Arithmetik in einem weitläufigeren Umfange nebst den Elementen der Buchstabenrechnung und von der Geometrie das mechanische Zeichnen der Figuren, auch Planimetrie getrieben worden sein. Ferner können die Schüler mit der Geographie in ziemlicher Ausdehnung, mit der Universalgeschichte auch in einigem Grade nähere Bekanntschaft gemacht haben; ferner in der Naturgeschichte und Kosmographie mit denjenigen beträchtlichen Kenntnissen, welche ohne wissenschaftliche Behandlung gegeben werden können. Sie müssen auch die Fertigkeit besitzen, orthographisch zu schreiben, und zwar keine Abhandlungen zu verfassen, aber doch leichtere Erzählungen usf. schriftlich und mündlich nachzuerzählen; usw. Mit diesen Kenntnissen, den Anfangsgründen im Französischen ausgerüstet, werden sie die vollständige Fähigkeit besitzen, daß nun die geforderte wissenschaftliche Begründung des praktischen Wissens mit ihnen beginnt; nämlich die Erlernung der Algebra, Geometrie, Trigonometrie, der systematischen Naturgeschichte nach den szientifischen Einteilungen, Physik, späterhin Chemie und angewandte Mathematik, samt der Logik und Moral, wobei Geschichte, auch Geographie ferner fortgesetzt werden. Zwei Kurse, in vier Semestern, scheinen ihnen hierdurch jene Begründung, die für ihre praktische Bestimmung nötig ist, erteilen zu können, um von da aus in Spezialschulen überzugehen fähig zu sein.
Indem hiermit unterz. Rektorat die allerhöchst vorgelegten Fragen, nur insoweit sie in seinen Gesichtskreis eintreten, beantworten konnte, verharrt dasselbe in tiefster Ehrfurcht.
Eines Königl. Generalkommissariats
untertänigst-pflichtschuldigstes
Gymnasialstudien-Rektorat
Hegel