4.
Rede zum Schuljahrabschluß
am 2. September 1811104)

Es hat zur Zeit, als der geendigte Studienkursus eröffnet wurde, eine Zeitlang zweifelhaft geschienen, ob wir noch diese Feierlichkeit der Preiseverteilung für die ganze Anstalt begehen würden, die wir heute zum drittenmal begehen. Es kann nicht für unbescheiden gelten, jene Besorgnisse über eine bevorstehende Auflösung des Gymnasiums zu erwähnen - sie möchten nun Folge gehabt haben oder nicht -, da sie wenigstens diese öffentliche Wirkung zeigten, daß das Publikum eine solche Anstalt zur höheren, auf das Studium der klassischen Sprachen sich gründenden Bildung für ein Bedürfnis der hiesigen Stadt hält, ferner daß der Patriotismus und das Interesse für gemeinsame Angelegenheiten sich in seiner ganzen Tätigkeit äußert, sowie er eine Veranlassung findet und eine Hoffnung hat, etwas Gutes zu bewirken. Was die neueren Zeitumwälzungen so häufig herbeigeführt haben, Gleichgültigkeit, Hoffnungslosigkeit und den Verlust des sonst so mächtigen Glaubens, daß der Bürger für das allgemeine Beste auch seines Orts wirksam sein könne - welcher Anblick des verscheuchten Interesses für das Gemeinsame und des untergegangenen öffentlichen Lebens schmerzhaftere Gefühle erregen kann als jener Anblick der Leichname von Städten und der Ruinen ehemals berühmter Mauern und Häuser, welchen Ciceros Freund diesem zum Trost vor die Vorstellung führte -, dieser Anblick wird erfreulich unterbrochen durch die Erscheinung einer regsamen Teilnahme, wenn eine für nützlich gehaltene öffentliche Einrichtung in Gefahr zu sein scheint. Wie diese Stadt den Mitbürgern, deren Eifer und Tätigkeit hierbei mitgewirkt hat, ihre dankbare Empfindung nicht versagt haben wird, so auch nicht den öffentlichen Stellen, welche diese Bestrebungen unterstützt haben, am wenigsten aber der Gerechtigkeit und Gnade der allerhöchsten Regierung, wenn die vollständige Begründung und Erhaltung unserer Anstalt vollendet sein wird.

Diese neue Begehung der Preisverteilungsfeierlichkeit, als welche mir die Pflicht auflegt, durch eine öffentliche Rede zur Verständigung des Publikums über die Natur und den Gang unserer Anstalt und über ihre Beziehung auf dasselbe beizutragen, verschafft mir die Möglichkeit, eine fernere wichtige Seite zu berühren, welche in einer öffentlichen Unterrichtsanstalt in Betracht kommt, nämlich das Verhältnis der Schule und des Schulunterrichts zur sittlichen Bildung des Menschen überhaupt; von der Natur dieses Verhältnisses hängt die Bedeutung und Beurteilung mancher Einrichtungen und Verfahrungsweisen in derselben ab. Indem, wie ich schon sonst bemerkt, die Disziplin und moralische Wirksamkeit der Schule sich nicht auf den ganzen Umfang der Existenz eines Schülers erstrecken kann, weil ihr nicht dieser ganze Umfang anvertraut ist, so wird ihre Wirksamkeit einesteils hierdurch beschränkt, andernteils aber erhält sie eine besondere Gestalt, und die Schule wird gerade durch diese Trennung zu einer eigentümlichen Sphäre.

Wir sind häufig gewohnt, dasjenige vornehmlich als wirksam anzusehen, was eine direkte Absicht zur Hervorbringung eines Zwecks zeigt, und daher die moralische Wirkung zu ausschließlich von unmittelbaren Belehrungen, von der unmittelbaren Zucht der Sitten und dem Beispiele zu erwarten. Es ist aber auch die mittelbare Wirkung nicht zu übersehen, welche der Unterricht in Künsten und Wissenschaften hierin ausübt. Ferner ist eine andere Seite fast noch wichtiger, welche auch der Schule in Rücksicht auf Grundsätze und Handlungsweisen zukommt, die Seite nämlich, nach welcher Grundsätze und Handlungsweisen nicht sowohl in bewußter Reflexion an den Geist gebracht werden, als wiefern sie ein substantielles Element sind, in welchem der Mensch lebt und wonach er seine geistige Organisation bequemt und richtet, inwiefern die Grundsätze mehr als Sitte an ihn kommen und Gewohnheiten werden.

Was das erste, die direkte Belehrung über moralische Begriffe und Grundsätze betrifft, so macht sie einen wesentlichen Teil unseres Unterrichts aus; auch der beiläufige Inhalt dessen, woran die Jugend für die Erlernung der Sprachen geübt wird, enthält großenteils solche Begriffe, Lehren und Beispiele. Man konnte über das viele moralische Gerede, das man aus so mancherlei Triebfedern allenthalben treiben sieht, wohl unwillig werden und bestimmte moralische Belehrung für überflüssig halten, weil bei solchem Wissen und Reden häufig alle üblen Leidenschaften, kleine Empfindungen und vornehmlich moralischer Eigendünkel Platz haben kann. Es bleibt aber darum nicht weniger wichtig, nicht lediglich auf die natürliche Entwicklung des Guten aus dem Herzen und auf die Angewöhnung durch das Beispiel ohne Reflexion sich zu verlassen, sondern das Bewußtsein mit den sittlichen Bestimmungen bekanntzumachen, die moralischen Reflexionen in ihm zu befestigen und es zum Nachdenken darüber anzuleiten. Denn an diesen Begriffen haben wir die Gründe und Gesichtspunkte, aus denen wir uns und anderen über unsere Handlungen Rechenschaft geben, die Richtungslinien, die uns durch die Mannigfaltigkeit der Erscheinung und das unsichere Spiel der Empfindungen hindurch leiten. Es ist der Vorzug des Selbstbewußtseins, daß es statt der Festigkeit des tierischen Instinkts einerseits willkürlich und zufällig in seinen Bestimmungen ist und andererseits dieser Willkür aus sich selbst durch seinen Willen Schranken setzt. Das Feste und Bindende nun gegen das Unstete und die Widersprüche jener Seite sind die sittlichen und dann noch mehr die religiösen Bestimmungen, von denen wir jedoch für jetzt nicht sprechen. Ohne sie fällt das Allgemeingültige, das, was der Mensch soll, und das Zufällige, was ihm für den Augenblick beliebte, in die gemeinschaftliche Form eines solchen, das er mag.

Es ist eins der Vorurteile, welche durch die Aufklärung der neueren Zeit verbreitet worden - wie sie denn zu häufig gute alte Sitten und tiefe Grundsätze darum, weil sie solche nicht verstand, mit oberflächlichen, wertlosen, ja verderblichen Maximen vertauscht hat -, daß der Jugend moralische Begriffe und Sätze wie auch religiöse Lehren nicht früh beigebracht werden müssen, darum, weil sie solche nicht verstehe und nur Worte ins Gedächtnis bekomme. Die Sache aber näher betrachtet, so ist leicht zu bemerken, daß die sittlichen Begriffe von dem Kinde, von dem Knaben, dem Jünglinge nach Maßgabe ihres Alters wohl verstanden werden, und unser ganzes Leben ist nichts weiter, als ihre Bedeutung und Umfang immer tiefer verstehen zu lernen, aus neuen und immer neuen Beispielen und Fällen sie herausspiegeln zu sehen und nur so das Vielbefassende ihres Sinnes, das Bestimmte ihrer Anwendung immer entwickelter zu erkennen. In der Tat, wenn man, um den Menschen damit bekanntzumachen, warten wollte, bis er die sittlichen Begriffe in ihrer ganzen Wahrheit zu fassen völlig fähig wäre, so würden wenige und diese wenigen kaum vor dem Ende ihres Lebens diese Fähigkeit besitzen. Der Mangel an sittlicher Reflexion wäre es selbst, der die Bildung dieser Fassungskraft wie des sittlichen Gefühles verzögerte. Es ist damit derselbe Fall wie mit anderen Vorstellungen und Begriffen, deren Verstehen gleichfalls mit einer unverstandenen Kenntnis anfängt, und es wäre die nämliche Forderung, daß nur ein Feldherr das Wort Schlacht kennen sollte, weil nur er wahrhaft wisse, was eine solche sei.

Es ist aber nicht bloß ums Verstehen zu tun, sondern moralische Begriffe und ihr Ausdruck sollen auch eine Festigkeit in der Vorstellung des Gemüts erhalten; zu dem Ende aber müssen sie früh eingeprägt werden; sie enthalten die Grundzüge und die Grundlage einer inneren, höheren Welt, und in der Jugend befestigt, machen sie einen Schatz aus, welcher Leben in ihm selbst hat, in sich fortwurzelt und fortwächst, der sich an der Erfahrung bereichert und auch für die Einsicht und Überzeugung immer mehr bewährt.

Ferner ist auch formelle Bildung zum sittlichen Handeln notwendig; denn es gehört zu einem solchen Handeln die Fähigkeit, den Fall und die Umstände richtig aufzufassen, die sittlichen Bestimmungen selbst wohl voneinander zu unterscheiden und die passende Anwendung von ihnen zu machen. Diese Fähigkeit ist es aber gerade, welche durch den wissenschaftlichen Unterricht gebildet wird; denn er übt den Sinn der Verhältnisse und ist ein beständiger Übergang in der Erhebung des Einzelnen unter allgemeine Gesichtspunkte und umgekehrt in der Anwendung des Allgemeinen auf das Einzelne. Die wissenschaftliche Bildung hat überhaupt die Wirkung auf den Geist, ihn von sich selbst zu trennen, aus seinem unmittelbaren natürlichen Dasein, aus der unfreien Sphäre des Gefühls und des Triebs herauszuheben und in den Gedanken zu stellen, wodurch er ein Bewußtsein über die sonst nur notwendige, instinktartige Rückwirkung auf äußere Eindrücke erlangt und durch diese Befreiung die Macht über die unmittelbaren Vorstellungen und Empfindungen wird, welche Befreiung die formelle Grundlage der moralischen Handlungsweise überhaupt ausmacht.

Die Schule bleibt aber nicht bei diesen allgemeinen Wirkungen stehen; sie ist auch ein besonderer sittlicher Zustand, in welchem der Mensch verweilt und worin er durch Gewöhnung an wirkliche Verhältnisse praktisch gebildet wird. Sie ist eine Sphäre, die ihren eigenen Stoff und Gegenstand, ihr eigenes Recht und Gesetz, ihre Strafen und Belohnungen hat, und zwar eine Sphäre, welche eine wesentliche Stufe in der Ausbildung des ganzen sittlichen Charakters ausmacht. Die Schule steht nämlich zwischen der Familie und der wirklichen Welt und macht das verbindende Mittelglied des Übergangs von jener in diese aus. Diese wichtige Seite ist näher zu betrachten.

Das Leben in der Familie nämlich, das dem Leben in der Schule vorangeht, ist ein persönliches Verhältnis, ein Verhältnis der Empfindung, der Liebe, des natürlichen Glaubens und Zutrauens; es ist nicht das Band einer Sache, sondern das natürliche Band des Bluts; das Kind gilt hier darum, weil es das Kind ist; es erfährt ohne Verdienst die Liebe seiner Eltern, so wie es ihren Zorn, ohne ein Recht dagegen zu haben, zu ertragen hat. - Dagegen in der Welt gilt der Mensch durch das, was er leistet; er hat den Wert nur, insofern er ihn verdient. Es wird ihm wenig aus Liebe und um der Liebe willen; hier gilt die Sache, nicht die Empfindung und die besondere Person. Die Welt macht ein von dem Subjektiven unabhängiges Gemeinwesen aus; der Mensch gilt darin nach den Geschicklichkeiten und der Brauchbarkeit für eine ihrer Sphären, je mehr er sich der Besonderheit abgetan und zum Sinne eines allgemeinen Seins und Handelns gebildet hat.

Die Schule nun ist die Mittelsphäre, welche den Menschen aus dem Familienkreise in die Welt herüberführt, aus dem Naturverhältnisse der Empfindung und Neigung in das Element der Sache. In der Schule nämlich fängt die Tätigkeit des Kindes an, wesentlich und durchaus eine ernsthafte Bedeutung zu erhalten, daß sie nicht mehr der Willkür und dem Zufall, der Lust und Neigung des Augenblicks anheimgestellt ist; es lernt sein Tun nach einem Zwecke und nach Regeln bestimmen; es hört auf, um seiner unmittelbaren Person willen, und beginnt, nach dem zu gelten, was es leistet, und sich ein Verdienst zu erwerben. In der Familie hat das Kind im Sinne des persönlichen Gehorsams und der Liebe recht zu tun; in der Schule hat es im Sinne der Pflicht und eines Gesetzes sich zu betragen und um einer allgemeinen, bloß formellen Ordnung willen dies zu tun und anderes zu unterlassen, was sonst dem Einzelnen wohl gestattet werden könnte. In der Gemeinschaft mit vielen unterrichtet, lernt es, sich nach anderen richten, Zutrauen zu anderen, ihm zunächst fremden Menschen und Zutrauen zu sich selbst in Beziehung auf sie erwerben, und macht darin den Anfang der Bildung und Ausübung sozialer Tugenden.

Es tritt hiermit nunmehr für den Menschen die zweifache Existenz ein, in welche sein Leben überhaupt zerfällt und zwischen deren in Zukunft härteren Extremen er es zusammenzuhalten hat. Die erste Totalität seines Lebensverhältnisses verschwindet; er gehört jetzt zwei abgesonderten Kreisen an, deren jeder nur eine Seite seiner Existenz in Anspruch nimmt. Außer dem, was die Schule an ihn fordert, hat er eine von ihrem Gehorsam freie Seite, die teils noch dem häuslichen Verhältnisse, teils aber auch seiner eigenen Willkür und Bestimmung überlassen ist, - so wie er damit zugleich eine durch das bloße Familienleben nicht mehr bestimmte Seite und eine Art von eigenem Dasein und besondere Pflichten erhält.

Eine von den Folgen, die sich aus der betrachteten Natur dieses Verhältnisses ergeben, betrifft den Ton und die äußere Behandlungsweise wie auch den Umfang der Disziplin, der in einer Anstalt, wie die unsrige ist, ausgeübt werden kann. Die Begriffe, was unter Zucht und Schulzucht insbesondere zu verstehen sei, haben sich im Fortgange der Bildung sehr geändert. Da die Erziehung immer mehr aus dem richtigen Gesichtspunkte betrachtet worden ist, daß sie wesentlich mehr Unterstützung als Niederdrückung des erwachenden Selbstgefühls, eine Bildung zur Selbständigkeit sein müsse, so hat sich in den Familien ebensosehr als in den Erziehungsanstalten die Manier immer mehr verloren, in allem, was es sei, der Jugend das Gefühl der Unterwürfigkeit und der Unfreiheit zu geben, auch in dem, was gleichgültig ist, sie einer anderen als ihrer eigenen Willkür gehorchen zu machen, - leeren Gehorsam um des Gehorsams willen zu fordern und durch Härte zu erreichen, wozu bloß das Gefühl der Liebe, der Achtung und des Ernsts der Sache gehört. - So muß also auch von den Studierenden unserer Anstalt Ruhe und Aufmerksamkeit in den Lehrstunden, gesittetes Betragen gegen die Lehrer und Mitschüler, Ablieferung der aufgegebenen Arbeiten und überhaupt der Gehorsam gefordert werden, der zur Erreichung des Studienzwecks notwendig ist. Aber es ist damit zugleich verbunden, daß das Benehmen über gleichgültige Dinge, die nicht zur Ordnung gehören, frei gelassen wird. In der Geselligkeit des Studierens, in dem Umgange, dessen Band und Interesse die Wissenschaft und die Tätigkeit des Geistes ist, paßt am wenigsten ein unfreier Ton; eine Gesellschaft von Studierenden kann nicht als eine Versammlung von Famulis betrachtet werden, noch sollen sie die Miene und das Benehmen von solchen haben. Die Erziehung zur Selbständigkeit erfordert, daß die Jugend frühe gewöhnt werde, das eigene Gefühl von Schicklichkeit und den eigenen Verstand zu Rate zu ziehen, und daß ihr eine Sphäre frei gelassen sei, unter sich und im Verhältnisse zu älteren Personen, worin sie ihr Betragen selbst bestimme.

Außer dieser Liberalität folgt aus dem Vorhergehenden auch die Begrenzung des Umfangs der Disziplin, den die Schule ausüben kann. Der Studierende steht nur mit einem Fuße in der Schule, und insofern die Verantwortlichkeit für sein Privatbetragen noch nicht ganz allein ihm zufällt, so sind es nicht die Lehrer, welche auch für die spezielle Aufführung der Schüler außerhalb des Studienhauses und des Unterrichts von dem Publikum in Anspruch genommen werden können. Nicht nur befinden sich die Studierenden den größeren Teil ihrer Zeit unter anderen mächtigen Einflüssen, und die Schule muß sich mit der oben angegebenen allgemeineren Wirksamkeit begnügen, sondern überhaupt treten sie außer dem Studienhause unter die Gewalt der Eltern oder derer, die der Eltern Stelle bei ihnen vertreten, zurück; es steht bei diesen, welche Freiheit sie ihren Kindern gestatten, welchen Umgang sie ihnen erlauben, welchen Aufwand und welche Arten von Vergnügungen sie ihnen zugestehen wollen. Bei einem Benehmen von Studierenden, das man zu tadeln findet, kann gesagt werden: es sind Schüler der Studieninstitute, die sich so betragen; oder aber: es sind Kinder dieser Eltern, Söhne dieser Zeit. Um im Urteil gerecht zu sein, ist darauf zu sehen, welche Rücksicht bei einem besonderen Falle die wesentliche ist.

So teilt sich die Schule mit der Familie in das Leben der Jugend; es ist höchst nötig, daß sie sich gegenseitig nicht hindern, die eine nicht die Autorität und die Achtung der anderen schwächt, sondern daß sie vielmehr einander unterstützen und zusammenwirken, um den gemeinsamen, so wichtigen Zweck zu erreichen.

Auf der andern Seite hat die Schule ein Verhältnis zur wirklichen Welt, und ihr Geschäft ist, die Jugend zu derselben vorzubereiten. Die wirkliche Welt ist ein festes, in sich zusammenhängendes Ganze von Gesetzen und das Allgemeine bezweckenden Einrichtungen; die Einzelnen gelten nur, insoweit sie diesem Allgemeinen sich gemäß machen und betragen, und es kümmert sich nicht um ihre besonderen Zwecke, Meinungen und Sinnesarten. In dieses System der Allgemeinheit sind aber zugleich die Neigungen der Persönlichkeit, die Leidenschaften der Einzelheit und das Treiben der materiellen Interessen verflochten; die Welt ist das Schauspiel des Kampfs beider Seiten miteinander. In der Schule schweigen die Privatinteressen und Leidenschaften der Eigensucht; sie ist ein Kreis von Beschäftigungen, vornehmlich um Vorstellungen und Gedanken. - Wenn aber das Leben der Schule leidenschaftsloser ist, so entbehrt es zugleich das höhere Interesse und den Ernst des öffentlichen Lebens; es ist nur eine stille, innere Vorbereitung und Vorübung zu demselben. Was durch die Schule zustande kommt, die Bildung der Einzelnen, ist die Fähigkeit derselben, dem öffentlichen Leben anzugehören. Die Wissenschaft, die Geschicklichkeiten, die erworben werden, erreichen erst ihren wesentlichen Zweck in ihrer außer der Schule fallenden Anwendung. Sie kommen ferner in der Schule nur insofern in Betracht, als sie von diesen Kindern erworben werden; die Wissenschaft wird darin nicht fortgebildet, sondern nur das schon Vorhandene, und zwar erst nach seinem elementarischen Inhalte erlernt; und die Schulkenntnisse sind etwas, das andere längst wissen. Die Arbeiten der Schule haben nicht ihr vollständiges Ende in sich selbst, sondern legen nur den Grund zur Möglichkeit eines anderen, des wesentlichen Werks.

Wenn aber der Inhalt der Sache, der in der Schule gelernt wird, etwas längst Fertiges ist, so sind dagegen die Individuen, die erst dazu gebildet werden, noch nicht etwas Fertiges; es kann diese Vorarbeit, die Bildung, nicht einmal vollendet, nur eine gewisse Stufe erreicht werden. Wie nun das, was im Kreise einer Familie vorgeht, vornehmlich nur innerhalb derselben sein Interesse und seinen Wert hat, insofern es nur der Wert und das Interesse dieser Individuen ist, so haben die Arbeiten der Schule, auch ihre Urteile, ihre Auszeichnungen und Bestrafungen eine relative Wichtigkeit und ihre vornehmste Gültigkeit innerhalb dieser Sphäre. Die Jugend ist in der Schule im Streben begriffen; wer in ihr zurückbleibt, hat immer noch die allgemeine Möglichkeit der Besserung vor sich; die Möglichkeit, daß er seinen Standpunkt, sein eigentliches Interesse nur noch nicht gefunden oder auch nur den Zeitmoment noch nicht erreicht hat, in welchem es mit ihm durchbricht. Umgekehrt zeichnet sich zuweilen anfangs ein junger Mensch aus und macht schnelle Fortschritte in den Anfangsgründen, aber bei der eintretenden Forderung, tiefer einzudringen, bleibt er zurück und gleicht dem Felsen, auf dem der Samen zuerst fröhlich aufging, aber bald verdorrte; dahingegen ein anderer ob lange Zeit wie ein unaufgeschlossener Kern erscheint, langsam in seinem Auffassen und Fortschreiten, in den sich aber alles tief hineingräbt und in ihm herumwurzelt und der dann wie mit einem Male zur Äußerung und Leichtigkeit durchdringt.

Das Urteil, das die Schule fällt, kann daher so wenig etwas Fertiges sein, als der Mensch in ihr fertig ist. Die allerhöchste Regierung hat darum befohlen, daß erstens die Zensuren der Schüler nicht öffentlich bekannt gemacht werden sollen; zweitens, daß ausdrücklich, indem sie den Schülern vorgelesen werden, dabei zu erklären sei, sie seien als die freien Urteile ihrer Lehrer über sie anzusehen; es komme diesen Urteilen aber "kein unmittelbarer Einfluß auf die künftige Lebensbestimmung und die dereinstige Stellung in der politischen Verfassung zu". Denn wie die Arbeit der Schule Vorübung und Vorbereitung ist, so ist auch ihr Urteil ein Vorurteil; eine so wichtige Präsumtion es gibt, so ist es nicht schon etwas Letztes.

Am Ende des Schuljahrs werden die Hauptlokation, die Bestimmung des Fortgangsplatzes eines jeden in seiner Klasse, und die Promotionen in höhere Klassen vorgenommen. Auch sie sind Urteile, und zwar die öffentlichen, aber nur allgemeinen Urteile über das, was die Schüler geleistet haben. Das noch Unbeständige, das in dieser Welt des Werdens herrscht, zeigt sich dabei auffallend; aus der Vergleichung der Lokationen mehrerer Jahre ersieht man leicht, wie einige sich emporgeschwungen haben, andere zurückgeblieben sind. - Ich füge noch eine weitere Bemerkung über die Auszeichnung hinzu, die in höheren Fortgangsplätzen liegt, und was bei ihrer Schätzung in Rücksicht zu kommen hat. Eigentlich können nämlich nur junge Leute, die von gleichem Alter sind, miteinander verglichen werden, und den Vorzug hat der, welcher unter denen seines Alters voraus ist. In einer Klasse sind aber nicht gerade solche beisammen, sondern dies hat von den gemachten Fortschritten, auch von dem Alter bei dem Eintritt in die Anstalt abgehangen. Wenn nun diejenigen sich auszeichnen, die älter sind als der größere Teil derselben Klasse, so ist dies nur ein sehr relativer Vorzug. Wenn dagegen Jüngere unter Älteren auch nur mittlere Plätze behaupten, so ist der Vorzug, den sie haben, natürlich bei weitem größer.

Ohnehin ist zu erinnern, daß in den höheren Klassen der Fortgangsplatz immer mehr seine Bedeutung verliert; im Fortrücken durch die verschiedenen Klassen reinigt sich der Bestand nach und nach durch das Übergehen zum Gewerbe oder in andere Anstalten. Da mit Ernst darauf gehalten wird, daß jeder leiste, was in seiner Klasse gefordert wird, und eine passive Anwesenheit und unmotiviertes Fortrücken nicht stattfindet, so fühlen diejenigen, die hinter den Forderungen ihrer Klasse zurückbleiben, eine Unbehaglichkeit und ihre Unangemessenheit zu der Bestimmung der Anstalt und sehen sich nach anderen Bestimmungen um, so daß diese Wirkung der Schule ein amtliches Einschreiten und Ausweisen größtenteils von selbst überflüssig macht. Wer also in die höheren Klassen aufgenommen worden, hat im ganzen die Prüfung ausgehalten und seine Tüchtigkeit erprobt, auf dem Vorbereitungswege zum Studieren weiter fortgehen zu können.

Ich habe hierbei auf eine andere scheinbare Ungleichheit aufmerksam zu machen. Es kann nämlich der Fall sein, wie er es auch wirklich ist, daß sich Schüler in einer höheren Klasse befinden, die weiter zurück sind als andere in einer niedrigeren Klasse. Wenn nämlich solche, die im Alter schon vorgerückt sind, wo nicht besondere, doch hinlängliche Tüchtigkeit für die höhere Klasse besitzen, so werden sie bei der Aufnahme dahin versetzt oder auch, wenn die sonstige Einrichtung wie beim zweiten Kursus einer zweijährigen Klasse es erlaubt, befördert; hingegen wird mit denjenigen, die von gleichen Fortschritten, aber im Alter noch zurück sind, nicht geeilt, weil sie die gehörige Zeit zur Erwerbung nicht nur einer hinlänglichen, sondern einer vollständigen Tauglichkeit haben, auch weil ihnen die sonstige Reife der Überlegung und des Benehmens abgeht, in Rücksicht welcher sich das Alter auch bei ausgezeichneten Köpfen nicht verleugnet. Es gilt dabei als Hauptgrundsatz, nicht in höhere Klassen zu eilen; denn die Sicherheit und Festigkeit in den Anfangsgründen ist eine Hauptbedingung, um für das Höhere fähig zu sein, aber erlernt sich nicht mehr in späterem Alter oder in Schulen, worin man nicht mehr dabei verweilen kann.

Die erwähnte Ungleichheit zwischen dem Alter der Schüler und der Klasse, in der sie sich befinden, rührt vornehmlich auch von demjenigen Alter her, mit welchem sie in die Anstalt eintraten. Dieser Umstand führt mich auf eine für die Eltern sehr wichtige Rücksicht, auf den Wunsch nämlich, daß sie ihre Kinder, die sie unserer Anstalt anvertrauen wollen, doch ja zeitig genug, im achten, neunten, spätestens im zehnten Jahre den Anfang des Unterrichts machen lassen. Sie haben sich nämlich zu erinnern, daß die Dauer des ganzen vorgeschriebenen Kursus in der Regel zehn und mit den Vorbereitungsklassen elf bis zwölf Jahre beträgt, daß ein Anfänger, ob er gleich von einem gewissen Alter ist, nicht in einer oberen, sondern nur in einer Anfangsklasse anfangen kann und daß bei dem innigen Zusammenhange der Fortgangsstufen keine Klasse übersprungen werden darf. - Es ist nachteilig für junge Leute von elf, zwölf oder gar noch mehreren Jahren, wenn sie, um ihres Zurückbleibens im Lateinischen willen, in die untersten Klassen gesetzt werden müssen, während sie um ihres Alters und um ihrer schon gemachten Fortschritte willen in anderen Gegenständen eines viel vorgerückteren Unterrichts fähig wären, als hier erteilt werden kann. Dadurch, daß in einigen Klassen der Kursus zweijährig ist, ist zwar die höchst erwünschte Gelegenheit vorhanden, einen solchen, der das Versäumte noch schnell nachholt, rascher vorrücken zu lassen; aber wer etwa im dreizehnten Jahre oder gar noch später den Kursus in der Anstalt erst beginnt, ist, andere Nachteile nicht gerechnet, auch in diesem [Nachteil], daß er erst zwei, drei, selbst vier Jahre später die Universität beziehen kann, als es ohne die frühere Vernachlässigung geschehen könnte. Ich wünschte daher, diese Aufforderung allen Eltern hörbar machen zu können, die ihre Kinder dem Studium bestimmen oder sie wenigstens in den Elementen der unserer Anstalt eigenen Bildung unterrichten lassen wollen, bei den Forderungen, die gegenwärtig an Studierende gemacht werden, es mit dem Anfange des Unterrichts ja nicht zu lange anstehen zu lassen.

Es ist noch übrig, das wenige, was die äußeren Schicksale der Anstalt im verflossenen Studienjahre betrifft, zu erwähnen. Zuerst habe ich das Zeichen anzuführen, welches unsere Anstalt von der allerhöchsten Aufmerksamkeit auf sie darin erhalten hat, daß bei der Unterprimärklasse zur Unterstützung des so verdienten Klassenlehrers, den Krankheitsumstände an seiner vollen Tätigkeit hindern, der Studienlehramtskandidat Meyerlein, längst in hiesiger Stadt durch seine Beschäftigung mit dem Jugendunterricht erprobt, als Aushilfslehrer allergnädigst angestellt worden ist.

Ich erwähne ferner, daß in diesem Jahre der Anfang zur Anschaffung eines physikalischen Kabinetts gemacht werden konnte; außer der Kosmographie in der Mittelklasse ist daher das erste Mal ein Kursus der Experimentalphysik in der Oberklasse gegeben worden, der im folgenden Jahre, wenn das Kabinett die größere Vollständigkeit erlangt haben wird, gleichfalls noch vollständiger werden soll.

Von einer anderen interessanten Übung, die dies Jahr eingeführt wurde, dem öffentlichen Deklamieren, hat das Publikum soeben eine kleine, noch als Anfang zu betrachtende Probe gesehen; wenn der Unterricht darin erst mehr betätigt sein wird, so ist sich mehr äußerer Anschein und viele innere Wirkung zu versprechen. Ein richtiges verständiges Lesen erfordert verständigen, feinen Sinn und vieles Studium; es läßt sich sehr viel daran anknüpfen, oder es setzt vielmehr sehr viel voraus. Die mit Reflexion verbundene Übung darin ist, bei näherer Erwägung - die jedoch hier nicht ausgeführt werden kann - so hoch zu schätzen, daß vielleicht der größte Teil des gewöhnlichen Belehrens und Erklärens in Volks- wie in Studienschulen dadurch erspart [werden] und ganz die Gestalt jenes Unterrichts annehmen könnte und daß wir wünschen und hoffen dürfen, diesen Unterrichtsgegenstand, wenn er erst mehr studiert worden, als ein Hauptbildungsmittel behandelt und geübt zu sehen.

Ich habe ferner die dankbare Anführung eines Geschenks nicht zu vergessen, das unsere Bibliothek durch die Güte des Königlichen Oberfinanzrats, Herrn Rot, in München erhalten hat, - wie auch anderen Zuwachs unseres Mineralienkabinetts, den wir, wie das Ganze, der Liebe für die Jugend und ihren Unterricht verdanken; wie zu hoffen ist, wird diese Sammlung im nächsten Jahre in den äußeren Stand kommen, um zum Unterricht gebraucht zu werden.

Endlich ist zu erwähnen, daß der Fiskus, der zur Unterstützung der bedürftigen Schüler der Gymnasial- und Realanstalt bestimmt ist, in Ansehung eines bleibenden Zuflusses Konsistenz und gesicherte Fortdauer erhalten hat; ein Teil der vierteljährigen Bürgersubskription, die an die Stelle der vormaligen, vornehmlich den Studienschülern gewidmeten Schulsammlungen getreten ist, ist demselben zugewendet worden, und die vollendete Ausscheidung der für den gleichen Zweck vorhandenen Stiftungen wird ihm einen anderweitigen regulären Zufluß verschaffen. Dieses Jahr betragen die Stipendien aus jenem Fond, die an Schüler der Gymnasialanstalt an Geld von dem Königlichen Kommissariat gnädigst verwilligt und ausbezahlt worden sind, 456 Fl. 44 Kr., mit Inbegriff von 36 Fl. 44 Kr., die noch auf die Verwilligung des vorigen Jahres kommen. Ferner sind 75 Fl. 58 Kr. auf ausgeteilte Schulbücher und Schreibmaterialien verwendet worden. Die zweckmäßigere Verwendung, nämlich an wirklich dürftige, zum Studieren bestimmte Schüler, macht es möglich, ihnen beträchtlichere als vorhin und dadurch wahrhafte Hilfe zu gewähren, wie denn die Raten an die Einzelnen 40, 60, 100 Fl. betrugen. Gesegnet seien dafür die frommen Voreltern, die für solche edle Zwecke Stiftungen gemacht, gesegnet die lebenden Mitbürger, die für dieselbe Absicht Beiträge geben, endlich die Königliche Regierung, welche nach Ihrer Gerechtigkeit die auf den Willen der Stifter und der Kontribuenten gegründete Verwendung bewirkt und immer mehr regularisiert.

Ebenso hoffnungsvoll dürfen wir der nächstbevorstehenden supplementarischen oder gleichsam zweiten Begründung der Gymnasialanstalt entgegensehen, indem die allerhöchsten Entschließungen über die Festsetzung des Etats und des Fonds der Anstalt erwartet werden, denen wir nicht durch voreilige Erwähnungen vorgreifen dürfen.

Am Ende eines Studienjahrs machen die Prüfungen vor dem Publikum sichtbar, was in den verschiedenen Klassen der Anstalt geleistet worden. In der Preisverteilungsfeierlichkeit treten wir noch öffentlicher auf. Hier stehen an einer Seite die Eltern und Angehörigen, an der anderen die königliche Autorität; Familie und Staat vereinigen ihr Interesse. In den erteilt werdenden Auszeichnungen erblickt die Familie, die ihre Söhne in der Schule sich entwachsen sieht, die günstige Vorbedeutung des sich gründenden Glücks derselben, - der Staat, der sie sich zuwachsen sieht, die Vorbedeutung ihrer Brauchbarkeit. Für Euch, die Ihr hier aus der Hand des Königlichen Kommissariats eine Auszeichnung erhaltet, beginnt darin eine öffentliche Anerkennung dessen, was Ihr geleistet; Ihr fangt damit an, aus dem stillen Kreise der Schule in eine Beziehung zum Publikum und zum Staate zu treten. Die Auszeichnungen sind noch nicht ein letztes Urteil aber eine verdiente Belobung Eures Fleißes, der Applikation und des Betragens im verflossenen Jahre und eine Ermunterung und Aufforderung für die Zukunft, die Erwartung, die Ihr bei Euren Familien und beim Staate erweckt habt, zu erfüllen, damit Euch die Auszeichnungen nicht einst zum Vorwurf werden, sondern vielmehr angenehme Rückerinnerungen an die früheren Stufen bleiben, deren auch das folgende Leben sich würdig zu erhalten hat.