§ 114
Die Urteile der Relation drücken eine innere, notwendige Beziehung des Prädikats auf das Subjekt aus.
Das kategorische Urteil hat zum Prädikat das Wesen und die allgemeine Natur des Subjekts.
§ 115
Das hypothetische Urteil enthält bei völliger Verschiedenheit des Inhalts von Subjekt und Prädikat die notwendige Beziehung derselben aufeinander.
§ 116
Das disjunktive Urteil hat zum Subjekt Etwas als eine allgemeine Sphäre, die im Prädikat in ihrer vollständigen Besonderung oder in ihren verschiedenen Bestimmungen ausgedrückt ist, die dem Allgemeinen insgesamt ebensosehr zukommen, als sie in Rücksicht auf das Subjekt sich gegenseitig ausschließen.