B. Urteil

§ 102 [95]

In dem Urteil ist die absolute Einheit aufgehoben, in der die Momente im Begriffe sind; es ist die Beziehung von Bestimmungen des Begriffs, insofern jede zugleich als eigene, für sich bestehende und von den anderen unabhängige gilt.73)

Im Urteil kommt Anderssein in den Begriff.
Urteil etwas Subjektives; Subjekt und Prädikat erscheinen als gleichgültig, auseinander, äußerlich, und werden erst von uns, äußerlich, zusammengebracht; ist. Wir haben hier ein Subjekt und hier ein Prädikat, das wir jenem beilegen.
Urteil muß objektiv werden.
Trennung (im Urteil) des Subjekts und Prädikats, der Sache und der Reflexion.
- Urteil tötet den Begriff; Menschen können das Urteilen nicht über sich leiden; wird Macht ... [?] - weil einzelne Bestimmung; sie [sind] mehr als dies; - er ist auch dies.

§ 103 [96]

Das Urteil enthält 1. das Subjekt als die Seite der Einzelheit oder Besonderheit, 2. das Prädikat als die Seite der Allgemeinheit, das gleichfalls eine bestimmte Allgemeinheit oder eine Besonderheit ist, insofern es nur eine der mehreren Bestimmungen des Subjekts enthält; 3. die einfache inhaltslose Beziehung des Prädikats auf das Subjekt: ist, die Kopula.

In Beziehung auf äußere Reflexion. Subjekt ist ein Gegenstand, Objekt, über den geurteilt wird; Prädikat ist die Denkbestimmung, das Subjektive -

§ 104 [97]

Die Arten des Urteils bezeichnen die verschiedenen Stufen, in welchen das Prädikat sich zur wesentlichen Allgemeinheit erhebt oder die äußerliche Beziehung des Subjekts und Prädikats zur inneren Beziehung des Begriffs wird. {Das Subjekt ist einmal in unmittelbarer Identität mit dem Prädikat; beide sind ein und dieselbe Inhaltsbestimmtheit; das andere Mal aber sind sie unterschieden. Das Subjekt ist ein mehrfacher Inhalt als das abstrakte Prädikat und ist der Form nach ein Zufälliges.}