§ 90 [88]
Die subjektive Logik hat nicht mehr die Kategorie und die Reflexionsbestimmung, sondern Begriffe zu ihrem Gegenstand. Erstere ist das Sein in einer Bestimmtheit, als Grenze, die zweite das Wesen in einer Bestimmung, die durch eine Voraussetzung eines Anderen vermittelt ist. Der Begriff dagegen ist das Ursprüngliche, insofern seine Bestimmung seine Reflexion in sich selbst ist; oder er ist ein einfaches Ganzes, das seine Bestimmungen in sich enthält und aus welchem alle seine Bestimmungen fließen.
§ 91 [89]71)
Die subjektive Logik enthält drei Hauptgegenstände, 1. den Begriff, 2. den Zweck, 3. die Idee; nämlich 1. den formalen Begriff oder den Begriff als solchen, 2. den Zweck, den Begriff in Beziehung auf seine Realisierung oder sein Objektivwerden, 3. die Idee, den realen oder objektiven Begriff.