§ [61]
Urteile nach ihrer Modalität [betrachten heißt prüfen, ob das] Prädikat [die] Angemessenheit des Begriffs und Dasein[s] des Subjekts [ausdrückt].
§ [62]
Assertorische [Urteile]. Beschaffenheit des Subjekts noch nicht entwickelt.
§ [63]
Gegen die bloße unentwickelte44) Versicherung des assertorischen Urteils kann mit demselben formellen Rechte die entgegengesetzte Versicherung behauptet werden. Insofern dadurch nur die Möglichkeit vorhanden ist, daß dem Subjekt das eine oder das entgegengesetzte Prädikat zukomme, so ist das Urteil problematisch.
§ [64]
Das Subjekt45) ist daher mit einer Bestimmung zu setzen, welche seine Beschaffenheit ausdrückt, worin die Angemessenheit oder Nichtangemessenheit des Daseins mit dem Begriffe liegt. Dieses Modalitätsurteil ist apodiktisch.