C. Allgemeinheit des Selbstbewußtseins

§ 38

Das allgemeine Selbstbewußtsein ist die Anschauung seiner als eines nicht besonderen, von anderen unterschiedenen, sondern des an sich seienden, allgemeinen Selbsts. So anerkennt es sich selbst und die anderen Selbstbewußtsein[e] in sich und wird von ihnen anerkannt.

§ 39

Das Selbstbewußtsein ist sich nach dieser seiner wesentlichen Allgemeinheit nur real, insofern es seinen Widerschein in anderen weiß (ich weiß, daß andere mich als sich selbst wissen) und, als reine geistige Allgemeinheit, der Familie, dem Vaterland usf. angehörig, sich als wesentliches Selbst weiß. (Dies Selbstbewußtsein ist die Grundlage aller Tugenden, der Liebe, Ehre, Freundschaft, Tapferkeit, aller Aufopferung, alles Ruhms usw.)