§ 13
Das Wahrnehmen hat nicht mehr das Sinnliche, insofern es unmittelbar, sondern insofern es zugleich als Allgemeines ist, zum Gegenstande. Es ist eine Vermischung von sinnlichen und von Reflexionsbestimmungen.
§ 14
Der Gegenstand dieses Bewußtseins ist daher das Ding mit seinen Eigenschaften. Die sinnlichen Eigenschaften sind α) für sich sowohl unmittelbar in dem Gefühl als auch zugleich bestimmt durch die Beziehung auf andere und vermittelt; β) gehören sie einem Dinge an und sind in dieser Rücksicht einerseits in der Einzelheit desselben befaßt, andererseits haben sie Allgemeinheit, nach welcher sie über dies einzelne Ding hinausgehen und zugleich voneinander unabhängig sind.
§ 15
Insofern die Eigenschaften wesentlich vermittelte sind, haben sie ihr Bestehen in einem Anderen und verändern sich. Sie sind nur Akzidenzen. Die Dinge aber, da sie in ihren Eigenschaften bestehen, indem sie sich dadurch unterscheiden, lösen sich mit der Veränderung derselben auf und sind ein Wechsel des Entstehens und Vergehens.
§ 16
In dieser Veränderung ist es nicht nur etwas, das sich aufhebt und zu einem Anderen wird, sondern auch das Andere vergeht. Aber das Andre des Anderen oder die Veränderung des Veränderlichen ist Werden des Bleibenden, an und für sich Bestehenden und Inneren.