A. Das sinnliche Bewußtsein

§ 11

Das einfache sinnliche Bewußtsein ist die unmittelbare Gewißheit von einem äußerlichen Gegenstande. Der Ausdruck für die Unmittelbarkeit eines solchen Gegenstandes ist, daß er ist, und zwar dieser, jetzt der Zeit und hier dem Raume nach, durchaus von allen anderen Gegenständen verschieden und vollständig an ihm selbst bestimmt.

§ 12

Sowohl dieses Jetzt als dieses Hier ist ein Verschwindendes. Jetzt ist nicht mehr, indem es ist, und ein anderes Jetzt ist an seine Stelle getreten, das aber ebenso unmittelbar verschwunden ist. Zugleich bleibt aber Jetzt. Dies bleibende Jetzt ist das Allgemeine, das sowohl dieses als jenes Jetzt ist, als auch keines von ihnen ist. - Dieses Hier, das ich meine und aufzeige, hat ein Rechts und Links, ein Oben und Unten, ein Hinten und Vorne ins Unendliche, d. h. das aufgezeigte Hier ist nicht ein einfaches, also bestimmtes Hier, sondern ein Inbegriff von Vielem. Was also in Wahrheit vorhanden, ist nicht die abstrakte sinnliche Bestimmtheit, sondern das Allgemeine.