§ 170
a) Die Vernunft ist negative oder dialektische, indem sie das Übergehen einer Verstandesbestimmung des Seins in ihre entgegengesetzte aufzeigt. Gewöhnlich erscheint das Dialektische so, daß von einem Subjekt zwei entgegengesetzte Prädikate behauptet werden. Das reinere Dialektische besteht darin, daß von einem Prädikat eine Verstandesbestimmung aufgezeigt wird, wie sie an ihr selbst ebensosehr das Entgegengesetzte ihrer selbst ist, sie sich also in sich aufhebt.
§ 171
b) Die räsonierende Vernunft sucht die Gründe der Dinge auf, d. h. deren Gesetztsein durch und in einem Anderen, welches das insichbleibende Wesen derselben, zugleich aber nur ein relativ Unbedingtes ist, indem das Begründete oder die Folge einen anderen Inhalt hat als der Grund.
§ 172
c) Die schließende Vernunft enthält die Vermittlung eines Inhalts, der sich nach den Bestimmungen des Begriffs als Einzelnes, Besonderes und Allgemeines verhält. Das Besondere ist gegen das Einzelne ein Allgemeines und gegen das Allgemeine ein Bestimmtes; es ist die Mitte, welche die Extreme der Einzelheit und Allgemeinheit in sich enthält und sie darum zusammenschließt. Die schließende Vernunft ist:
α) formale Vernunft, insofern der Schluß subjektiv ist. Das, was darin als vermittelt oder als Folge erscheint, ist an sich das Unmittelbare. Es hat das Verhältnis eines Vermittelten nur für das Erkennen.
β) Die teleologische Vernunft betrachtet und setzt Zwecke, ein Verhältnis, worin das Vermittelte oder Hervorgebrachte denselben Inhalt hat als das Unmittelbare, der vorausgesetzte Begriff, und worin das Vermittelte, die Folge, ebensosehr der Grund ist.
γ) Die Vernunftidee ist der Begriff, insofern seine Äußerlichkeit oder seine Realität durch ihn vollkommen bestimmt ist und nur in ihrem Begriffe existiert oder das Existierende, das an ihm seinen eigenen Begriff hat, das Mittel seiner selbst, das Mittel also ebensosehr Zweck ist.