§ 131
Das Gefühl ist die einfache, jedoch bestimmte Affektion des einzelnen Subjekts, in welchem noch kein Unterschied desselben und des Inhalts gesetzt ist, oder eine als im Subjekt, das sich noch nicht abgeschieden [hat] vom Objekt, gesetzte Bestimmung.
§ 132
Das Gefühl ist teils innerlich, teils äußerlich und ist unmittelbar, noch ohne Reflexion, als Stimmung ein angenehmes oder unangenehmes.