b. Quantität des Urteils oder Bestimmung des Subjekts

§ 61

Das unendliche Urteil enthält das Einzelne als Einzelnes oder als dieses, und es entsteht 1. das Urteil "Dieses ist so beschaffen"; singuläres Urteil. - 2. Da das Prädikat zugleich von dem Subjekt auch etwas Allgemeines aussagt, so muß das Urteil so lauten: "Einiges ist so beschaffen"; partikuläres Urteil, worin unmittelbar das entgegengesetzte Urteil liegt: "Einiges ist nicht so beschaffen". - 3. Diese Unbestimmtheit hebt sich durch das Urteil auf: "Alles ist so beschaffen"; universelles Urteil.