a. Qualität des Urteils oder Bestimmung des Prädikats

§ 60

Indem das Urteil die Beziehung des Prädikats auf das Subjekt ist, so ist 1. sein Inhalt und Ausdruck zunächst dieser: das Einzelne ist allgemein; positives Urteil. - 2. Das Einzelne aber ist nicht allgemein - negatives Urteil -, sondern Besonderes. - 3. Das Einzelne ist nicht Besonderes - unendliches Urteil -, wodurch alle Bestimmung, auch die allgemeine Sphäre, somit das Prädikat überhaupt aufgehoben wird.