Zweiter Abschnitt
Subjektive Logik
I. Begriff

§ 54

Der Begriff ist das Ganze der Bestimmungen, zusammengefaßt in ihre einfache Einheit.

§ 55

Er hat die Momente der Allgemeinheit, der Besonderheit und der Einzelheit.

§ 56

Die Allgemeinheit ist seine in sich seiende Einheit in der Bestimmung. - Die Besonderheit ist das Negative als einfache Bestimmung, die von der Allgemeinheit durchdrungen ist, oder sie ist Merkmal. - Die Einzelheit ist das Negative als reine sich auf sich beziehende Negativität.

§ 57

Die Einzelheit hat als die sich auf sich beziehende bestimmungslose Negativität die Bestimmung als gleichgültiges, jedoch nicht selbständiges, sondern aufgehobenes Dasein an ihr als Eigenschaft und ist Subjekt.