§ 54
Der Begriff ist das Ganze der Bestimmungen, zusammengefaßt in ihre einfache Einheit.
§ 55
Er hat die Momente der Allgemeinheit, der Besonderheit und der Einzelheit.
§ 56
Die Allgemeinheit ist seine in sich seiende Einheit in der Bestimmung. - Die Besonderheit ist das Negative als einfache Bestimmung, die von der Allgemeinheit durchdrungen ist, oder sie ist Merkmal. - Die Einzelheit ist das Negative als reine sich auf sich beziehende Negativität.
§ 57
Die Einzelheit hat als die sich auf sich beziehende bestimmungslose Negativität die Bestimmung als gleichgültiges, jedoch nicht selbständiges, sondern aufgehobenes Dasein an ihr als Eigenschaft und ist Subjekt.