Notizenblatt.132)

Göttingen

I

In einer Beilage zu seinem Schriftchen Logik und allgemeine Enzyklopädie der Wissenschaften im Grundriß erklärt Herr Prof. und Assessor der Königlichen Sozietät der Wissenschaften daselbst, J. C. D. Wildt, wiederholt seine vollkommene Überzeugung, daß sein System der Philosophie das einzig richtige sei, und setzt hinzu: Sollte Schelling oder ein anderer ähnlicher Kopf sich in einen Kampf einlassen wollen, so erkläre ich hier öffentlich, um - Kants Vorschlag gemäß - einen Maßstab der Überzeugung zu haben, soviel von meinem Vermögen als Preis desselben gerichtlich zu deponieren, als man in gleicher Absicht dagegensetzen will. Es ist nicht um Ausflüchte zu suchen, eine so großmütige Aufforderung abzulehnen, wenn man vom Herrn Prof. W. vorläufig folgende zwei Fragen beantwortet wünscht.

Erstens. Herr W. begreift die Erkenntnisse als Kenntnisse, Systeme als Aggregate von Kenntnissen. Die Zusammenstellung der einzelnen philosophischen Sätze ist nach ihm großen Schwierigkeiten unterworfen, da sie teils auf den ersten Anblick so verschiedenartig sind, teils selbst nach dem Vortrag großer Philosophen untereinander im Widerspruch stehen. Die einzelnen Sätze können ferner nur als Postulate vorgetragen werden, wo man erwarten muß, daß jeder sie in seiner eigenen Erfahrung aufsucht, und die Philosophie ist ferner eine ästhetische Wissenschaft. Ferner müssen die Erkenntnisse unter Kapitel und Titel gebracht werden; einzig für die richtige Einregistrierung derselben bedarf es allgemeine Regeln. Nur unter dieser Bedingung ist jeder Streit den Augenblick wieder aufgehoben, weil der Punkt nur unter das gehörige Kapitel gebracht werden darf. Man sieht, daß nach Herrn W. das einzig richtige System der menschlichen Kenntnisse in einem guten Realcatalogus der Göttingischen Universitätsbibliothek bestehen würde.

Die Hauptfrage hierbei ist nun: auf welchen dieser verschiedenen Punkte eigentlich der Kampfpreis gesetzt sei, ob darauf, daß die Philosophie eine ästhetische Wissenschaft ist, oder darauf, daß sie die Kenntnisse unter Kapitel und Titel zu bringen hat, oder ob auch auf einzelne Sätze (in welchem Fall noch die besondere Frage einträte, wie hier Entscheidung möglich sein werde, da diese Sätze nur Postulate sind, wegen denen man erwarten muß, daß sie jeder in seiner Erfahrung aufsucht), ferner ob auf die einzelne Anordnung und Aufnahme unter Rubriken, nach welcher z. B. für jeden Bestandteil der Kenntnis eine eigene Kraft und überhaupt sechs Aggregate menschlicher Kenntnisse angenommen werden müssen, und unter die Rubrik der metaphysischen Wissenschaften auch Geographie, Geschichte, Antiquitäten, Statistik und Metaphysik gehören; wobei denn ohne Zweifel als ausgemacht angenommen werden könnte, daß man sich wegen der Klassifikationen an die letzte Abschrift seiner Kategorientafel vom 29. Juli 1800, seit welcher, nach seiner Versicherung, zu seiner Freude nichts mehr daran zu ändern gewesen, zu halten hätte.

Zweitens wäre in Ansehung des Kampfpreises, der ein Teil seines Vermögens sein soll, zu bestimmen, ob geistiges oder ökonomisches Vermögen darunter gemeint sei, und im ersten Fall, welcher Bestandteil seiner Kenntnisse oder welche eigene Kraft, ob die, welche bei ihm (S. 19) in der Potenz 0, oder die in der Potenz 3 ist, damit, wenn etwa der Gegenpart diesen Bestandteil oder diese Kraft in seiner eigenen Erfahrung nicht auffinden könnte, Herr W. nicht um den verdienten Preis gebracht würde.