[Justiz]
Im Deutschen Reich gibts keine Staatsbeamte - Erbtruchseß usw. Bürger verlangt Sicherheit des Eigentums und Gerechtigkeitspflege, so wenig Abgaben als möglich - er läßt für alles den Staat sorgen; auch der Beamte, s. Zusammenhang, s. Verhältnis aufs Ganze usw., er sucht sein Brot. Ehemals wollte jeder freie Mann daran teilhaben. Nun eine Klasse, in der die Staatspflichten Privatrechte geworden sind. In dieser Sonderung vom Staat liegt die Möglichkeit, einen Staat zu formen.