3.

[Kriegsmacht]

Reichsfeind, der dritte einen Neutralitätsvertrag usw. und überläßt ohne Hilfe den angegriffenen Mitstand der verheerenden Übermacht des Feindes und seiner eigenen Schwäche; ein Stand votiert auf dem Reichstag, daß seine Verbindungen ihm nicht erlauben, an der Aufstellung einer Reichsarmee und Bezahlung der Römermonate für den Krieg teilzunehmen; gibt es für einen Reichsstand heiligere Verbindungen als seine Lehenspflichten gegen das Reich? Doch nein! Die Reichsgesetze geben dem Reichsstande das Recht, mit fremden Mächten Bündnisse zu schließen; er hat also gesetzlich die Wahl zwischen Verbindung mit dem Reich und auswärtigen Mächten. Das Reich will sich keine Verfassung geben, wodurch es stark genug wäre, seine Glieder gegen auswärtige Feinde zu schützen; der Stand, der in Gefahr ist, wird dadurch in den Naturzustand versetzt und berechtigt und verpflichtet, für sich selbst, so gut er kann, zu sorgen; es würde höchst unnatürlich sein zu fordern, sich auf einen Schutz zu verlassen, der weltkundig nicht zu schützen vermag und gesetzlich und rechtlich durch das Recht, Bündnisse zu schließen, also die schützenden Kontingente nicht zu stellen, verweigert wird; es wird den schwächeren notwendig, sich unter den Schutz auswärtiger Mächte zu begeben, was um so eher angeht, weil diese auswärtigen Mächte zugleich Mitstände des Reichs sind, aber ihrem Interesse und Unabhängigkeit [nach] nur Mitstände heißen. Dieser gewährte Schutz ist, weil er nur temporär gesucht wird, keine Schutzherrlichkeit; auch deswegen nicht, weil in neueren Zeiten solcher Name vermieden und gern jedem der Titel eines unabhängigen Staates gelassen wird, wie sich auch Frankreich in seinen Verträgen mit der zisalpinischen und Batavischen Republik nicht Schutzherrn genannt hat, ungeachtet es in diese Staaten Heere als Garnisonen legt und dafür jährliche Summen bezieht, die auch nicht Schutzgelder heißen, und der erste Paragraph einer solchen Übereinkunft immer die Anerkennung der Unabhängigkeit des anderen Staates enthält.

Diese kriegerische Schwäche des Deutschen Reichs ist, wie aus dem Gesagten erhellt, nicht eine Folge von Feigheit seiner Bewohner. Die Deutschen sind nicht eine unkriegerische Nation, noch unbekannt mit den Geschicklichkeiten, die in neueren Zeiten ebensosehr zum Siege beitragen als Tapferkeit; sondern auch in diesem unseligen Kriege haben sich die Reichskontingente bei verschiedenen Gelegenheiten [durch] die größten Beweise von Mut und Tapferkeit würdig ihrer Ahnherren bewiesen. Aber es ist kein Segen dabei. Durch die Ohnmacht und Schwäche des Ganzen, weil nicht alle Stände zum Ganzen zusammenwirken, so gehen alle Anstrengungen und Aufopferungen der einzelnen Menschen und Korps verloren (Ehrenbreitstein). Man könnte unter diesen Gesichtspunkt alles, was in diesem Kriege geschehen ist, bringen, wie immer die Folgen einzelner Operationen, die für sich zweckmäßig waren, [dadurch] wieder vernichtet wurden, daß das Reich jene Folgen nicht unterstützte ...