2.

[Landeshoheit und Reichsmacht]

... über ihre Entstehung und Rechtsbegründung einzugehen; solche Untersuchungen haben gewöhnlich den Zweck, dasjenige Resultat, worüber das Interesse schon entschieden hat, zu finden.

Die Landeshoheit, der Stolz der deutschen Stände, der Stolz ihrer Untertanen, zu einem besonderen Staate zu gehören, ist in Rücksicht aufs Ganze das Prinzip, von dem es zerrissen wird, eins ist unverträglich mit dem anderen; aber sie hat so viele lockende Reize, sie war von dem Charakter des Volks so sehr unterstützt, daß jeder Stand es übersah, daß diese Absonderung die Grube ist, die er sich selbst gräbt, daß, je mehr er in seinem Streben, sich zu isolieren, Fortschritte macht, er an Stärke verliert, daß jeder Gewinn Vergrößerung der Gefahr ist. - Das Streben der Reichsstände bietet das Schauspiel einer Menge dar, die sich auf einen gefrorenen Strom stürzt, von dessen Eise jeder soviel als möglich für sich loszureißen strebt, uneingedenk, daß je mehr er sich bereichert, desto mehr er seinen und aller Untergang beschleunigt. Ist dieser Trieb zu isolieren das einzige bewegende Prinzip im Deutschen Reiche, so befindet sich Deutschland im unaufhaltsamen Sinken in den Abgrund seiner Auflösung, und eine Warnung dafür würde zwar Eifer, aber zugleich die Torheit einer unnötigen Mühe zeigen. Sollte sich Deutschlands Gang nicht noch im Scheidewege zwischen Italiens Schicksal und der Verbindung zu einem Staate befinden? Es sind vorzüglich zwei Umstände, die Hoffnung zu dem letzteren geben, zwei Umstände, die als Tendenz wider sein auflösendes Prinzip angesehen werden können.

Ehedem floß einerseits Landeshoheit183) des Fürsten oder der Stadt mit der Freiheit, besonders auch der religiösen, zusammen, anderseits die Verbindung des Reichs...