d. politischer Grundsatz, um die Großen ihre Abhängigkeit fühlen zu lassen
II. Ist dann auch ein definitives Urteil erfolgt, fehlts an der Exekution, von dieser Seite ist die Anarchie sichtbar, keine Staatsgewalt.
III. Die souveränen Rechte der Fürsten dehnen sich zwar nicht auf Krieg und Frieden aus - in neueren Zeiten auch, nach der Praxis -, sondern auf Bündnisse mit fremden Mächten; dadurch die Rechte der Stände Gegenstände der Politik, ohnehin und rechtlich. Eben diese Tendenz zur Unabhängigkeit macht alle Verbesserung unmöglich; gegründeter Vorwand - schlechte Justiz, um sich ihr zu entziehen; jene Tendenz mag den Vorwand nicht wegnehmen; die Visit. unter Joseph II. Die Stände angegriffen, griffen den Kaiser und Mainz an, beide ließen es also gehen; beiden entleidet, weil ihre unbestimmten Rechte durch Bestimmung verlieren konnten. Den Reichsständen wäre eine bessere Justiz furchtbar, macht ihre Politik, Beschickung fremder Mächte durch Gesandte, Erwerb durch politische Verhandlungen zunichte, beides steht in völligem Widerspruch; was Sache des Rechts ist, kann nicht Sache der Macht, des Einflusses usw. sein. Die Stände haben zwar nicht das Recht des Kriegs miteinander, aber mittelbar durch Bündnisse, Stadt Münster so unter das Bistum gebracht.
IV. Ein sehr wichtiger Umstand aber ist der Unterschied, der zwischen Staatsgewalt und Rechtsgegenstand stattfindet; Rechtsgegenstand ist ein Privateigentum; Staatsgewalt kann nicht Privateigentum sein; sie fließt vom Staat aus; es gibt kein Recht auf sie, als des Staats; ihr Umfang, der Besitz derselben hängt vom Staat ab, nur geltend in bezug auf ihn; kein Gegenstand der gerichtlichen Behandlung. Erwerb des Privateigentums ist Sache des Zufalls, der Willkür. Staatsgewalt muß in engstem Zusammenhang mit dem Ganzen stehen; der Staat ist der höchste Gebieter - wenn auch nur in einer Rücksicht - der Verteidigung der Gesetze, und gegen Ausw[ärts] aber - so doch hierin, alles Recht geht von ihm [aus], er hat zu entscheiden, nicht Zufall, nicht Urkunden, u. andre Rechtstitel. [...]