Wenn Deutschland nicht nach einigen Kriegen das Schicksal Italiens haben soll, seinem größten Teil nach in die Gewalt fremder Mächte zu kommen und seine allermeisten Stände das, von diesen großen Mächten nach und nach politisch ganz abhängig zu werden, nach und nach (und die kleineren und geistlichen am bäldesten) ganz verschlungen zu werden - [sei es auch,] daß einige, zwei oder drei oder dergleichen, sich noch länger als Staaten von der Größe eines Kreises oder von ein paar erhalten -, wenn es nicht dies Schicksal haben sollte, so müßte es sich von neuem zu einem Staat organisieren. Das Wesentliche, was einen Staat ausmacht, nämlich eine Staatsmacht, geleitet vom Oberhaupt, mit Mitwirkung der Teile, [wäre zu] errichten. Alles Außerwesentliche, Abhängigkeit der Gerechtigkeitspflege, Verwaltung der Einkünfte, Religion, alles muß von dem Notwendigen ausgeschlossen werden, was zu einem Staate gehört.
Ein Bestehen des Deutschen Reichs wäre nur auf die Art möglich, daß eine Staatsmacht organisiert [würde] und das deutsche Volk wieder in Beziehung mit Kaiser und Reich käme.
Jenes würde dadurch bewirkt, daß alles Militär Deutschlands in eine Armee zusammengeschmolzen würde. Jeder größere Fürst wäre bei derselben geborener General, jeder wäre Inhaber eines eigenen Regiments derselben und vergäbe die Chargen desselben oder hätte seine davon abgesonderte Leibgarde und Garnison für seine Hauptstadt. In kleinere Stände würden Kompagnien verlegt oder kleinere Teile. Der Kaiser hätte natürlich die oberste Direktion dieser Armee. Die Kosten dieser Armee, die jetzt größtenteils die Landstände bezahlen - nicht, wie ehemals, der Fürst aus seinen Domänen -, würden ebenso von den Ländern getragen. Diese Kosten hätten die Landstände jährlich zu bewilligen, und zwar vereinigten sie sich hierzu aus allen Ländern insgesamt, was wohl nicht so geschehen könnte, daß von den bestehenden Landständen einige Glieder dazu deputiert würden - weil teils manche Länder keine Landstände haben, teils für ganz kleine Stände die Kosten zu groß wären -, sondern wenn zum Behuf der Aushebung des Militärs es schon notwendig wäre, daß Deutschland eine militärische Einteilung, jeder Kreis in kleinere Kreise, gegeben werden müßte, ganz unabhängig von den übrigen Gerichtsbarkeiten und Hoheiten, die mit der militärischen Einteilung gar nichts zu tun hätten, so könnten aus den Unterabteilungen nach der Anzahl ihrer Bewohner Abgeordnete erwählt werden, die die Auflagen zur Unterhaltung der Staatsmacht zu bewilligen hätten.
Diese Abgeordneten bildeten für diesen Zweck ein Korps mit der Städtebank des Reichstags, - diese Städtebank hat ohnedies durch den Verlust von mehreren Städten wieder eine Verminderung erlitten, und es ist die Frage, ob [sie] nicht noch andre Verminderungen zum eigenen Besten mancher kleineren derselben in dem Entschädigungsgeschäfte erleiden [wird], - Hamburg müßte auch angehalten werden, seinen Deputierten zu schicken. - Die kleinsten Reichsstädte von einem oder ein paar tausend Bürgern haben Stimmen in dem Reichstag, und ein ganzes Land wie Böhmen, Sachsen hat gar keine Stimme. Solche kleine Reichsstädte, die noch bleiben, müßten an der Eigenschaft, einen Deputierten zu schicken, die um sie her liegenden Landschaften teilnehmen lassen.
Ohnehin weiß man nicht, was die Städtebank zu bedeuten hat. Es sind drei Kollegien auf dem Reichstag, aber die Mehrheit der Stimmen entscheidet nicht; stimmt das Kurfürsten- und das Fürstenkollegium nicht überein, so bleibt die Sache liegen, und das Städtekollegium gibt keinen Ausschlag.
Die ganze Veränderung wäre, daß die Länder das Geld, das sie unmittelbar den Fürsten bewilligen und nur mittelbar dem Kaiser und Reich beitragen, jetzt unmittelbar an Kaiser und Reich abgeben.
Der Kaiser wäre wieder an die Spitze des Deutschen Reichs gestellt.
Es wäre die Frage, ob die Ritterkantone Deputierte in den Fürstenrat oder ins Städtekollegium schicken würden. Sie würden ihre Karitativsubsidien gemeinschaftlich mit den anderen bewilligen, und als Herrschaftsherren müßten sie notwendig dem Fürstenkollegium zugesellt werden.
Es wäre [ferner] die Frage, ob die Fürsten aus ihren Domänen und sonstigen Territorialeinkünften gemeinschaftlich einen Beitrag zu liefern beschließen würden oder ob jeder sein Regiment oder seine Garde zum Teil davon bestreiten würde. Überhaupt stünde es jedem frei, an dieses Regiment noch außer dem Allgemeinen, was dazu vom Ganzen gegeben würde, von seinem Eigenen zur Schönheit desselben soviel beizutun, als ihm beliebte. In jenem, wenn die Fürsten Beiträge aus den Domänen in einen gemeinschaftlichen Punkt bewilligten und abgäben, würden die Ritter ihnen beigesellt werden müssen; wie denn ohnedies ursprünglich wahrer Adel, d. h. Herrschaftsherren von unmittelbaren Rittergütern ganz in die Kategorie der Fürsten gehörten und in ihrem Ursprung nicht davon verschieden waren.
Auch würde die Frage eintreten, ob nicht in dem Kurfürsten- und Fürstenkollegium die Fürsten, wenn sie nicht selbst erscheinen wollten, sich durch Prinzen ihres Hauses oder wenigstens durch ihre vornehmsten Vasallen sollten repräsentieren lassen. In einer solchen Versammlung würde auch die Art der Verhandlungen, das Protokolldiktieren, nicht anwendbar [sein], sondern mündlich beratschlagt und gestimmt werden, und die Talente und der Glanz der Repräsentanten, wenn sie nur aus fürstlichen und den edelsten Geschlechtern sind, würden einer solchen fürstlichen Versammlung eine erhabene Stellung und Anblick gewähren.
Wenn alle Teile dadurch gewännen, daß Deutschland zu einem Staat würde, so ist eine solche Begebenheit nie die Frucht der Überlegung gewesen, sondern der Gewalt, und wenn sie auch der allgemeinen Bildung gemäß [wäre] und das Bedürfnis derselben tief und bestimmt gefühlt würde. Der gemeine Haufen des deutschen Volks nebst ihren Landständen, die von gar nichts anderem als von Trennung der deutschen Völkerschaften wissen und denen die Vereinigung derselben etwas ganz Fremdes ist, müßte durch die Gewalt eines Eroberers in eine Masse versammelt, sie müßten gezwungen werden, sich zu Deutschland gehörig zu betrachten.
Dieser Theseus müßte Großmut haben, dem Volk, das er aus zerstreuten Völkern geschaffen hätte, einen Anteil an dem, was alle betrifft, ein[zu]räumen - weil eine demokratische Verfassung, als Theseus seinem Volke gab, in unseren Zeiten und großen Staaten ein Widerspruch in sich selbst ist, so würde der Anteil eine Organisation sein -, [sowie] Charakter genug, um - wenn er auch nicht mit Undank wie Theseus belohnt zu werden, sich durch die Direktion der Staatsmacht, die er in Händen hätte, versichert sein könnte - den Haß tragen zu wollen, den Richelieu und andere große Menschen auf sich luden, welche die Besonderheiten und Eigentümlichkeiten der Menschen zertrümmerten.
Wenn die gesellige Natur des Menschen einmal ist gestört und gezwungen worden, sich in Eigentümlichkeiten zu werfen, so kommt eine so tiefe Verkehrtheit in sie, daß sie ihre Kraft jetzt auf diese Entzweiung von anderen verwendet und in der Behauptung ihrer Absonderung bis zum Wahnsinn fortgeht; denn der Wahnsinn ist nichts anderes als die vollendete Absonderung des Einzelnen von seinem Geschlecht, und wenn die deutsche Nation [auch] nicht fähig ist, ihre Hartnäckigkeit in dem Besonderen bis zum Wahnsinn der jüdischen Nation zu steigern, dieser mit anderen zu Geselligkeit und Gemeinschaftlichkeit unvereinbaren Nation, wenn sie [auch] nicht zu dieser Verruchtheit der Absonderung, zu morden und sich morden zu lassen, bis der Staat zertrümmert ist, kommen kann, so ist [doch] das Besondere und Vorrecht und Vorzug so was innig Persönliches, daß der Begriff und die Einsicht der Notwendigkeit viel zu schwach ist, um aufs Handeln selbst zu wirken; der Begriff und Einsicht führt etwas so Mißtrauisches gegen sich mit, daß er durch die Gewalt gerechtfertigt werden muß, dann unterwirft sich ihm der Mensch.