[6. Die Macht der Stände]

Als im Verlauf der Zeit die Veränderung der Sitten, der Religion, besonders des Verhältnisses der Stände nach dem Reichtum eine Trennung in Ansehung des inneren, durch den Charakter und allgemeine Interessen bestehenden Zusammenhangs bewirkt hatte, waren, um Deutschland, dessen Bewohner aufhörten, ein Volk zu sein, und eine Menge wurden, zu einem Staat zu verbinden, äußere rechtliche Bande notwendig.

Eine Theorie solcher vereinigenden Verhältnisse ist dasjenige, worin ein Teil des deutschen Staatsrechts besteht. Die alte Lehensverfassung konnte in eine solche moderne Art des Staates übergehen, nach welcher alle Staaten Europas, die in neueren Zeiten nicht einen Umsturz erfahren haben, mehr oder weniger organisiert sind, wenn unter den Vasallen nicht einzelne so übermächtig waren oder werden konnten. Zwar kann auch die Menge schwächerer Vasallen dadurch eine Macht werden, daß sie sich in einen festen Körper gegen den Staat, wie dies in Polen der Fall war, organisiert; und der Glanz allein, der den Römischen Kaiser umgab, hätte ihn nicht mit der hinreichenden Macht dagegen ausgerüstet. Allein wenn auch in Deutschland die Minorität nicht den Beschlüssen der Majorität unterworfen ist, so hat teils dies in der itio in partes gegründete Recht doch immer eine gewisse Einschränkung, teils ist nicht eine einzelne Stimme, sondern nur eine Religionspartei fähig, die Aktivität des Ganzen zu paralysieren, teils wenn [sich] überhaupt auch der einzelne Stand für sich nicht der Majorität unterworfen glaubt - wie Preußen bei der Verweigerung der erhöhten Kammerzieler den Grundsatz aufgestellt hat, daß es noch unausgemacht sei, ob die Beschlüsse der Majorität in Steuersachen überhaupt verbindlich seien - und jeder Stand für sich Friedensschlüsse und Neutralitätsverträge eingeht, so sind alle diese Rechte und Verhältnisse später, und es war denkbar, daß, wenn der Kaiser durch die Länder seines Hauses eine hinreichende Staatsmacht gehabt [hätte] und die einzelnen Vasallen nicht zu der übermächtigen Größe anschwellen konnten, die Lehensverfassung Deutschlands den Staat erhalten konnte. Nicht das Prinzip der Lehensverfassung ist es, was die Möglichkeit, daß Deutschland ein Staat sei, abgeschnitten hat, sondern die unverhältnismäßige Vergrößerung einzelner Stände hat das Prinzip der Lehensverfassung selbst und den Bestand Deutschlands als eines Staats vernichtet.

Die Macht dieser einzelnen Staaten hat in Deutschland keine Staatsmacht aufkommen lassen und die Vergrößerung derselben sie immer unmöglicher gemacht. Das hartnäckige Wesen der deutschen Natur auf Selbständigkeit hat alles dasjenige, was zur Errichtung einer Staatsmacht und zur Verbindung der Gesellschaft zu einem Staat dienen möchte, zu einem durchgängig formellen Ding gemacht und ebenso hartnäckig an dieser Formalität festgehalten. Diese Hartnäckigkeit an der Formalität ist nicht anders zu begreifen, als daß sie der Widerstand gegen die Realität der Verbindung ist, die durch die Behauptung jenes formellen Wesens abgewendet wird, und diese Unveränderlichkeit der Form wird für Unveränderlichkeit der Sache ausgegeben.

Wie die römischen Imperatoren, die der Anarchie der römischen Republik ein Ende machten und das Reich wieder in einen Staat zusammenfaßten, alle äußeren Formen der Republik unversehrt erhielten, so wurden zum entgegengesetzten Zwecke in Deutschland alle Zeichen des deutschen Staatsverbands seit Jahrhunderten gewissenhaft bewahrt, wenn schon die Sache selbst, der Staat, verschwunden ist und er sich zwar nicht in offene Anarchie, sondern in viele abgesonderte Staaten aufgelöst hat. Die Verfassung scheint gar seit den tausend Jahren, die seit Karl dem Großen verflossen sind, keine Veränderung erlitten zu haben, wenn der neuerwählte Kaiser noch jetzt bei der Krönung die Krone, den Zepter, Apfel, sogar die Schuhe, den Rock und die Kleinodien Karls des Großen trägt. Ein Kaiser neuerer Zeiten ist ja hiermit so sehr als derselbe Kaiser, der Karl der Große war, dargestellt, daß er ja sogar noch dessen eigene Kleider trägt. Wenn schon der Markgraf von Brandenburg jetzt 200 000 Soldaten hält, so scheint sich sein Verhältnis zum Deutschen Reich gegen damals, da er nicht 2000 Mann stehender, regelmäßiger Soldaten hatte, nicht verändert zu haben, weil der brandenburgische Gesandte jetzt bei der Krönung, wie sonst, dem Kaiser Haber präsentiert.

Dieser deutsche, anderen Nationen so lächerliche Aberglaube an die ganz äußeren Formen, an das Zeremoniell, ist sich seiner sehr wohl bewußt, er ist die Erscheinung der ursprünglichen deutschen Natur, mit ungebändigter Zähigkeit an der eigenwilligen Selbständigkeit zu halten. In der Erhaltung dieser Formen zwingt sich der Deutsche, Erhaltung seiner Verfassung zu erblicken. Manifeste, Staatsschriften führen eben dieselbe Sprache.

Es ist oben von dem Verlust die Rede gewesen, den Deutschland gegen auswärtige Mächte erlitten hat; für Deutschland als Staat aber ist es als Verlust noch mehr in Rechnung zu bringen, wenn fremde Fürsten Besitzer deutscher Reichsländer und damit Mitglieder des Deutschen Reichs geworden sind; jede Vergrößerung eines solchen Hauses ist ein größerer Verlust für Deutschlands Staatsverfassung; sie hat sich nur dadurch erhalten, daß das österreichische Haus, das man das kaiserliche Haus nennen kann, nicht durch das Deutsche Reich stark genug gemacht worden ist, jenem Prinzip der völligen Auflösung noch in etwas zu widerstehen, sondern durch die Macht seiner anderen Länder hierzu instand gesetzt worden ist. Schon dagegen, daß mehrere deutsche Länder auf die rechtmäßigste Art, durch Erbschaft, [nur] einem Haus sich vereinigen, hat Deutschlands Verfassung keine Garantie; im Gegenteil, da die Staatsgewalt durchaus in Rechtsform von Privateigentum behandelt wird, kann von einem Widersetzen gegen eine solche Vereinigung nicht die Rede sein, welche sonst in der Politik wichtiger ist als Familien- und Privatrechte; Neapel und Sizilien ist von Spanien getrennt worden, das Recht dieser Familie daran anerkannt worden, ebenso ist Toskana getrennt vom kaiserlichen Haus erhalten worden.

So wie das alte römische Reich durch nordische Barbaren zerstört worden ist, so kam auch das Prinzip der Zerstörung des römisch-deutschen Reichs von Norden her. Dänemark, Schweden, England und vorzüglich Preußen sind die fremden Mächte, welchen ihre Reichsstandschaft zugleich ein getrenntes Zentrum158) vom Deutschen Reiche gibt und zugleich einen konstitutionsmäßigen Einfluß in desselben Angelegenheiten erteilt.

Dänemark hat in dieser Rücksicht in den ersten Jahren des Dreißigjährigen Krieges eine nur vorübergehende und kurze Rolle gespielt.

Der Westfälische Friede hat überhaupt das Prinzip desjenigen, was man damals deutsche Freiheit hieß, nämlich der Auflösung des Reichs in unabhängige Staaten, konsolidiert, die Menge solcher unabhängiger Staaten, die einzige noch vorhandene Möglichkeit einer Übermacht des Ganzen über die Teile, vermindert und durch ihre Verschmelzung in größere Staaten die Trennung verstärkt und fremden Mächten eine rechtmäßige Einmischung in die inneren Angelegenheiten eingeräumt, teils eben dadurch, daß er ihnen teils Reichsländer einräumte, teils sie zu Garanten der Verfassung machte.

Man hat zu allen Zeiten die Maßregel, daß eine Partei in einem innerlich sich bekämpfenden Staat eine fremde Macht zu Hilfe ruft, für die größte Feindseligkeit und, wenn [da,] wo der Staat sich auflöst, von Bestrafung noch die Rede sein könnte, für das größte Verbrechen gehalten. Bei der tiefsten Zerfleischung eines Staats durch innerliche Kriege, in diesem schrecklichsten aller Übel, waltet in [allem] Haß solcher feindseligen Elemente, der größer ist als irgendein Haß, noch das Prinzip, daß sie zusammen doch einen Staat ausmachen sollten; [und wenn] diese Verbindung selbst durch Tyrannei bewirkt werden sollte, so ist doch das Heiligste der Menschen, die Forderung der Verbindung, geblieben. Aber diejenige Partei, welche fremde Mächte zu Hilfe ruft, gibt diesen Grundsatz auf; jetzt hat sie durch die Tat die Staatsverbindung aufgehoben, wenn auch ihre wissentliche und wahre Absicht keine andere ist, als gegen Unterdrückung, deren sie durch eigene Macht nicht fähig ist, sich zu erwehren, durch diese fremde Hilfe Schutz zu finden.

Nachdem im Dreißigjährigen Kriege der Versuch Dänemarks, der rettende Genius Deutschlands zu werden, mißlungen war und vor Ferdinands Heeren ohne Widerstand und Widerspruch nicht nur dasjenige, was deutsches Staatsrecht heißt, sondern überhaupt alle Gesetze schwiegen, trat der edle Gustav Adolf fast mit Widerwillen der deutschen Stände auf. Sein Heldentod auf dem Schlachtfelde ließ ihn seine Rolle, der Retter deutscher Staats- und Gewissensfreiheit zu sein, nicht vollenden. Gustav schickte eine Erklärung dieser seiner Absicht voraus, ging mit den deutschen Fürsten die bestimmtesten Verträge über die allgemeine Nationalangelegenheit, an deren Spitze er sich aus freier edler Großmut stellte, ein, schlug die Heere der Unterdrückung, befreite die Länder von der Last derselben und von der noch drückenderen Last der entrissenen religiösen Rechte; sein Lager war eine Kirche, er und sein Heer ging unter Anstimmung der feurigsten Religionsgesänge in die Schlacht. Sein für Wiederherstellung der Religion und der [den] deutschen Fürsten entrissenen Rechte siegreicher Arm gab dem Pfalzgrafen seine wiedereroberten Erbstaaten nicht zurück, behielt andere Länder in seiner Gewalt und andere Pläne in seinem Kopfe, die sein Tod ihn nicht zur Ausführung bringen und der folgende Lauf des Kriegs seinen Kanzler nur soweit erfüllen ließ, daß die fremde Macht im Frieden Vorpommern, und einen Teil von Hinterpommern, das Erzbistum Bremen, das Bistum Verden und die Stadt Wismar erhielt, die nach der Theorie vom Deutschen Reiche abhängig blieben, der Praxis nach aber von ihm und seinem Interesse getrennt wurden, so daß Schweden außer dem politischen Einfluß als Macht, und zwar auch diesen als Garant gesetzlich, auch einen beständigen rechtlichen als Mitglied des Reichs selbst bekam.

So töricht sind die Menschen, über idealischen Gesichten der uneigennützigen Rettung von Gewissens[-] und politischer Freiheit und in der inneren Hitze der Begeisterung die Wahrheit, die in der Macht liegt, zu übersehen und so ein Menschenwerk der Gerechtigkeit und ersonnene Träume gegen die höhere Gerechtigkeit der Natur und der Wahrheit sicher zu glauben, welche aber der Not sich bedient, die Menschen unter ihre Gewalt, aller Überzeugung und Theorie und inneren Hitze zum Trotz, zu zwingen. Diese Gerechtigkeit, daß eine fremde Macht, die ein schwacher Staat an seinen inneren Angelegenheiten teilnehmen läßt, zu Besitz in demselben gelange, hat sich im Westfälischen Frieden auch in Rücksicht auf das Herzogtum, nachmalige Königreich Preußen geäußert; dieser Herzog hat das Erzbistum Magdeburg, die Bistümer Halberstadt, Kamin und Minden erhalten. Wäre das Haus Brandenburg wie das Haus, das jetzt in die herzogliche Würde von Pommern usw. trat, auch nicht zugleich eine auswärtige fremde Macht gewesen, so hätte die Verminderung der Anzahl deutscher Stände und ihre Verschmelzung in eine wenn auch ganz einheimische Macht [dennoch] die Wirkung gehabt, die Macht des Allgemeinen zu mindern, weil die vorhin kleineren Teile nunmehr eine Macht bilden, die der Macht des Ganzen sich zu widersetzen fähig ist.

Schweden verlor durch die Friedensschlüsse, die es nach dem Tode Karls XII. mit Hannover, Preußen, Dänemark und Rußland zu machen genötigt war, den meteorischen, von seinem tapferen König erzwungenen Platz unter den Mächten Europas und damit auch seine Macht in Deutschland; die deutsche Staatsmacht gewann aber nichts dadurch, denn schon bildete sich ein anderer Mittelpunkt der Widersetzung gegen dieselbe immer mehr und mehr, und in Besitz der Länder, die Schweden in Deutschland verlor, kam weder unmittelbar das Deutsche Reich, um zu einem Fonds für die Reichskasse zu dienen, noch eigene Fürsten, sondern Fürsten, die schon Mitstände waren und jetzt in die Stelle der Furchtbarkeit für die Staatseinheit traten.

In dem tiefen Frieden, den das Deutsche Reich, während es mit allgemeinem Krieg erfüllt war, behauptete, spielte Hannover, das jetzt mit England einen Fürsten hatte, eine Rolle, die aber ohne weiteren Erfolg blieb; es war kein Prinzip zu behaupten, an das sich Deutschlands Interesse unmittelbar anschloß. Weder politische noch Gewissensfreiheit war zu verteidigen, und überhaupt hat auch in der Folge Hannover sich nicht zu dem Range des Einflusses in Deutschland erhoben, den Schweden und nachher Preußen behauptete; Englands Verfassung und zu entfernte Interessen erlaubten es nicht, Hannover und damit das Verhältnis zu Deutschland und Englands politisches Verhältnis so zu amalgamieren, als der erste braunschweigische Fürst, der Englands Thron bestieg, noch aus natürlicher Anhänglichkeit an seine deutschen Verhältnisse tat, und die Trennung der Interessen von England und Kurbraunschweig wurde im Siebenjährigen Kriege am sichtbarsten, als Frankreich mit dem Projekt, Amerika und Indien in Hannover zu erobern, sich soviel wußte, aber durch Erfolg erfuhr, wie wenig Hannovers Verwüstung der englischen Nation Schaden zufügte. In dieser Trennung und also in dem wenigeren Einfluß auf Deutschland ist Englands Monarch als deutscher Reichsstand geblieben.

In demselben Kriege hat nicht Deutschland Schlesien verloren, aber diejenige Macht, deren Größe der Einheit des deutschen Staats am meisten zuwider ist, hat sich dadurch vergrößert und in dem aus dieser Eroberung nachher entspringenden Siebenjährigen Krieg sich darin behauptet. In diesem Kriege hat zwar das Deutsche Reich einem seiner Mitstände den Krieg erklärt, aber dieser hat ihm nicht die Ehre angetan, ihn anzuerkennen. Es geschieht zwar, daß ein Staat, mit dem wirklich Krieg geführt wird, nicht anerkannt ist; schon der Tat nach, dadurch, daß Krieg mit ihm geführt wird, ist er aber anerkannt, und er wird es vollends, wenn Friede mit ihm geschlossen wird; allein dem Deutschen Reiche ist kaum von seinem Feinde die Ehre angetan worden, daß Krieg mit ihm geführt wurde, und sein Krieg ist nicht durch einen Frieden anerkannt worden; denn es ist mit dem Deutschen Reiche kein Friede geschlossen worden.

Dieser Krieg hat mit älteren den Charakter gemeinschaftlich gehabt, daß er innerlicher Krieg der deutschen Stände miteinander war. Ein Teil der Stände hat nach den Reichstagsbeschlüssen seine Truppen zu dem Reichsexekutionsheer stoßen lassen; ein anderer Teil dagegen hat von diesem Verhältnis gegen das Deutsche Reich gänzlich abstrahiert und als souveräne Stände sich mit Preußen alliiert. Es galt kein allgemeines Interesse mehr; eine alte Eifersucht der Protestanten gegen Österreich brachte zum Teil die Religion mit ins Spiel, was in dem bekannten Eifer der Kaiserin für die katholische Religion, der zum Teil ihr sonst mütterliches Herz den Intrigen bloßgegeben hatte, wodurch Protestanten in ihren Staaten bedrückt wurden, und in einigen anderen Umständen, daß der Papst den Degen des österreichischen Oberfeldherrn geweiht hatte usw., Nahrung fand. Der Teil von Animosität, der von dieser Seite herkam, war aber bei beiden Seiten nur als öffentlicher Geist vorhanden; der Krieg selbst betraf kein solches allgemeineres Interesse, er galt nur dem Privatinteresse der kriegführenden Mächte.

Seitdem hat sich die preußische Macht in Polen vergrößert. Die Zahl der Stände Deutschlands hat sich wieder um drei, Bayern, Ansbach und Bayreuth, vermindert. Die Resultate des Kriegs mit Frankreich in dieser Rücksicht sind noch nicht zu ihrer völligen Entwicklung gediehen.

So hat einerseits die Religion und der Fortgang der Bildung, anderseits die nicht sowohl durch die Macht eines äußeren Staatsbandes als des inneren Charakters vereinigten Deutschen, teils die durch kein Staatsprinzip gehinderte Übermacht einzelner Stände den deutschen Staat dadurch aufgelöst, daß ihm keine Staatsmacht gelassen worden ist. Die alten Formen sind geblieben, aber die Zeiten haben sich verändert und in ihnen Sitten, Religion, Reichtum, das Verhältnis aller politischen und bürgerlichen Stände und der ganze Zustand der Welt und Deutschlands. Jene Formen sprechen diesen wirklichen Zustand nicht aus; beide sind getrennt und einander widersprechend und haben keine gegenseitige Wahrheit.

Deutschland ist mit fast allen Staaten Europas gleichzeitig von einem Zustande ausgegangen. Frankreich, Spanien, England, Dänemark und Schweden, Holland, Ungarn sind zu einem Staate gediehen und haben sich so erhalten, Polen aber ist untergegangen. Italien hat sich verteilt, und Deutschland zerfällt in eine Menge unabhängiger Staaten.

Die meisten jener Staaten sind durch germanische Völker gegründet, und aus dem Geiste dieser Völker hat sich ihre Verfassung entwickelt. In den germanischen Völkern hatte ursprünglich jeder freie Mann, so wie auf seinen Arm gezählt wurde, so auch mit seinem Willen teil an den Taten der Nation. Die Fürsten sowie Krieg und Frieden und alle Werke des Ganzen wurden vom Volk gewählt. Wer wollte, nahm an der Beratschlagung selbst teil; wer nicht wollte, unterließ es aus freiem Willen und verließ sich auf das gleiche Interesse der übrigen.

Als durch Veränderung der Sitten und der Lebensart jeder mehr mit seiner Not und seinen Privatangelegenheiten beschäftigt wurde, als der der Zahl nach ungleich größte Teil der freien Männer, der eigentliche Bürgerstand, ausschließlich auf seine Not und den Erwerb hinsehen mußte, [als] die Staaten größer, die äußeren Verhältnisse verwickelter und diejenigen, die sich ausschließlich damit beschäftigen mußten, zu einem eigenen Stande wurden und die Menge der Bedürfnisse des freien Mannes, des Adels [sich] vermehrte, der durch Industrie und Arbeit für den Staat sich in seinem Stand erhalten mußte, - [als] also die Nationalangelegenheiten jedem einzelnen fremder wurden, sammelte sich [die] Besorgung der Nationalangelegenheiten immer enger und enger in einen Mittelpunkt, der in dem Monarchen und Ständen [besteht], d. h. einem Teile der Nation, der teils als Adel und Geistlichkeit für sich selbst persönlich mitspricht, teils als dritter Stand ein Repräsentant des übrigen Volks ist. Der Monarch besorgt die Nationalangelegenheiten, besonders insofern sie die äußeren Verhältnisse mit anderen Staaten betreffen; er ist der Mittelpunkt der Staatsmacht, von dem alles ausgeht, was nach den Gesetzen Zwang erfordert. Die gesetzliche Macht ist also in seinen Händen; die Stände haben teil an der Gesetzgebung, und sie reichen die Mittel, welche die Macht erhält.

Dies System der Repräsentation ist das System aller neueren europäischen Staaten. Es ist nicht in Germaniens Wäldern gewesen, aber es ist aus ihnen hervorgegangen; es macht Epoche in der Weltgeschichte. Der Zusammenhang der Bildung der Welt hat das Menschengeschlecht nach dem orientalischen Despotismus und der Herrschaft einer Republik über die Welt aus der Ausartung der letzteren in diese Mitte zwischen beide geführt, und die Deutschen sind das Volk, aus welchem diese dritte universale Gestalt des Weltgeistes geboren worden ist.

Dies System ist nicht in Germaniens Wäldern gewesen, denn jede Nation muß selbständig ihre eigenen Stufen der Kultur durchlaufen haben, ehe sie in den allgemeinen Zusammenhang der Welt eingreift, und das Prinzip, das sie zur Universalität der Herrschaft erhebt, entsteht erst, indem ihr eigentümliches Prinzip sich auf das übrige haltungslose Weltwesen anwendet. So ist die Freiheit der germanischen Völker, als sie erobernd die übrige Welt überschwemmten, notwendig ein Lehenssystem [geworden].

Die Lehensträger blieben unter sich, im Verhältnis zueinander und zum Ganzen, was sie waren, freie Leute; aber sie bekamen Untertanen, und hierdurch traten sie zugleich in Pflichtverhältnisse zu demjenigen, den sie frei ohne Pflichten an ihre Spitze gestellt hatten oder dem sie gefolgt waren. Diese sich widersprechenden Eigenschaften eines freien Mannes und eines Vasallen vereinigen sich darin, daß die Lehen nicht Lehen der Person des Fürsten, sondern des Reichs sind. Der Zusammenhang des Einzelnen mit dem ganzen Volke erhält jetzt die Form der Pflicht, und sein Besitz eines Lehens und einer Gewalt ist nicht von der Willkür des Fürsten abhängig, sondern er ist rechtlich und eigentümlich und somit erblich. Wenn in Despotien eine Hospodarwürde eine Art von Erblichkeit haben kann, so ist selbst diese eine Willkür; oder hängt eine solche erbliche Gewalt mit einem eigenen unabhängigeren Staat zusammen, wie Tunis usw., so ist er zinsbar und nicht wie die Lehensträger Teilhaber an den gemeinschaftlichen Beratschlagungen. In diesen vermischt sich der persönliche und der repräsentative Charakter des Vasallen; in dem letzteren stellt er sein Land vor, er ist der Mann desselben, an der Spitze seines Interesses, er ist persönlich eins mit demselben. Außerdem sind die dem Vasallen angehörigen Leute in vielen Staaten außerdem, daß sie Untertanen sind, zugleich Bürger geworden, oder die vereinzelten freien Leute, die nicht Barone geworden sind, haben sich zu Bürgerschaften vereinigt, und dieser Bürgerstand hat noch eine eigene Repräsentation erhalten.

In Deutschland ist derjenige Teil des Bürgerstands, der für sich eine Repräsentation im allgemeinen Staate hat, nicht zugleich Untertan, und die Untertanen haben nicht eine abgesonderte Repräsentation im allgemeinen Staate; aber sie haben sie durch ihre Fürsten, und sie haben sie wieder innerhalb des Umfangs des besonderen Staates, den sie ausmachen, im Verhältnis zu ihren Fürsten.

In England hat der hohe und niedere Adel mit [dem Verlust der] Landesherrschaft zugleich einen Grad seines Charakters, Repräsentant von einem Teil des Volks zu sein, nicht mehr, aber die Bedeutung im Staate ist darum nicht ganz persönlich geworden. Der Lord, der Sitz und Stimme im Rat des Volkes hat, ist vermöge der Primogenitur Repräsentant seiner großen Familie; sonst ist der jüngere Sohn des Herzogs von Chatam, der Kanzler des Schatzes, Herr Pitt. Persönlich tritt der Adlige, der nicht Erstgeborener ist, an die allgemeinen Schranken der Laufbahn, an welchen jeder Bürgerliche steht und von denen aus ihm so gut als dem Sohn des Herzogs durch Talente, Charakter und Bildung der Lauf nach den höchsten Ehren offensteht, wie in der österreichischen Monarchie für den äußeren gesellschaftlichen Ton jeder wohlgekleidete Mann "Herr von" gegrüßt und [je]dem der Weg zu den höchsten militärischen und politischen Ämtern offensteht und derjenige, der sie erreicht, in den Adelsstand erhoben wird, also außer Verhältnissen, die eine Repräsentation in sich schließen, wie in England, ihm gleichgesetzt ist.

Frankreichs Unglück muß ganz allein in der völligen Ausartung der Lehensverfassung und dem Verlust ihres wahren Charakters gesucht werden; durch die eingegangenen Versammlungen der Generalstaaten erschien hoher und niederer Adel nicht mehr in dem Charakter, worin seine Hauptkraft in der politischen Organisation besteht: Repräsentant zu sein159) ; dagegen wurde seine Persönlichkeit auf den höchsten, empörenden Grad getrieben.

Wenn der Adel durch Wohlstand schon von Jugend auf dem Schmutz des Gewerbes und den Bemühungen der Note entnommen ist und ihm hierdurch sowie durch den angeerbten sorgenlosen und um Sachen unbekümmerten [Sinn] ein freies Gemüt bewahrt wird und er also fähiger [ist] zu kriegerischer Tapferkeit, die allen Besitz, alles liebgewordene Eigentum und Angewohnheiten der Beschränkung und Gewöhnung an die Gesamtheit von allem, [was] besteht, [preisgibt], sowie zu einer liberaleren Behandlung der Geschäfte des Staats und einer gewissen Freiheit hierin, die von den Regeln unabhängiger ist und nach Umständen, Lage und Bedürfnis sich selbst mehr vertrauen und das Maschinenwesen der Verwaltung in etwas freier beleben kann, - wenn also der Adel persönlich in allen Staaten einen Vorzug findet, so muß [er] eben, weil er persönlich ist, freier [sein], d. h. in einer möglichen Konkurrenz sich finden, da ohnedies die künstliche, vielbeschäftigende und unsägliche Arbeit auflegende Organisation unserer Staaten auch den harten Fleiß und die mühevoll zu erringenden Geschicklichkeiten und Kenntnisse der Bürgerlichen notwendig macht und bei der sonstigen Erhebung und in neueren Zeiten erzeugten Wichtigkeit dieses Stands den über [den] Charakter sich erhebenden Kenntnissen und Geschicklichkeiten der Weg offenstehen muß.

Diese Seite, worin Natur und die meisten modernen Staaten, wie Preußen zum Teil in bürgerlichen Geschäften, England, Österreich und andere Staaten hingegen auch in militärischer Rücksicht, den Unterschied verringern, ist in Frankreich aufs höchste gestiegen. Die gerichtlichen Stellen sowie die militärische Laufbahn ist ihnen [sc. den Bürgerlichen] erschlossen und das Reinpersönliche zum Prinzip gemacht worden.

Die Repräsentation ist so tief in das Wesen der sich fortbildenden Lehensverfassung zusammen mit der Entstehung eines Bürgerstands verwebt, daß es die albernste Einbildung genannt werden kann, wenn sie für eine Erfindung der neuesten Zeiten gehalten worden ist162) . Alle modernen Staaten bestehen durch sie, und nur ihre Ausartung, d. h. der Verlust ihres wahren Wesens hat Frankreichs Verfassung, aber es nicht als Staat zerstört. Sie ist aus Deutschland gekommen, aber es ist ein höheres Gesetz, daß dasjenige Volk, von dem aus der Welt ein neuer universeller Anstoß gegeben wird, selbst am Ende vor allen übrigen zugrunde geht und sein Grundsatz, aber es selbst nicht bestehe.