Die Fortpflanzung dieses kriegerischen Talents selbst beweist, daß diese Scharen von Bewaffneten nicht müßig sind; seit Jahrhunderten wird kein bedeutender Krieg unter den europäischen Mächten geführt, worin nicht deutsche Tapferkeit sich, wenn nicht Lorbeeren, immer Ehre erwürbe, worin nicht Ströme deutschen Blutes flössen.
Bei der Menge seiner Bewohner, den kriegerischen Talenten derselben, der Bereitwilligkeit ihrer Herren, ihr Blut zu vergießen, bei seinem Reichtum an den toten sowie an den lebendigen Erfordernissen des Krieges ist kein Land wehrloser, keines unfähiger, nicht zu erobern, nur sich zu verteidigen, als Deutschland. Nicht einmal die Versuche der Verteidigung, das bloße Streben ist bedeutend noch ehrenvoll.
Die Kriegsmacht besteht bekanntlich aus dem Militär der größeren und kleineren Stände. Was das letztere betrifft, so können diese Armeen, Heere, Truppenkorps, oder wie man sie nennen will, gewöhnlich nicht mehr als Polizei- und Paradesoldaten sein, nicht Krieger, die nichts Höheres kennen als den Ruhm ihres Heeres und Dienstes. Der militärische Geist, der das Herz jedes Kriegers eines großen Heeres bei dem Wort "unsere Armee" hebt, dieser Stolz auf seinen Stand und Dienst, die Seele eines Heeres, kann in der Stadtwache einer Reichsstadt, der Leibgarde eines Abtes nicht gedeihen. Die Art von Achtung, welche der Anblick der Uniform großer Heere für das noch unbekannte Individuum erweckt, das sie trägt, kann der Uniform einer Reichsstadt nicht zuteil werden. "Ich bin 20, 30 Jahre in diesem Dienste gewesen" in dem Munde des bravsten Soldaten eines kleinen Reichsstandes führt eine ganz andere Empfindung und Wirkung mit sich als in dem Munde eines Offiziers eines großen Heeres, denn das Selbstgefühl des Mannes und die Achtung anderer vor ihm wächst mit der Größe des Ganzen, dem er angehört; er nimmt an dem Ruhme teil, den Jahrhunderte auf dasselbe gehäuft haben.
Die Unbedeutendheit der vereinzelten kleinen Militärkorps durch ihre geringe Anzahl braucht durch Ungeschicklichkeit und andere ungünstige Einrichtungen nicht noch vermehrt zu werden. Es muß sehr große Nachteile haben, daß beim Ausbruch eines Krieges die kleineren Stände erst ihre Soldaten werben, oft die Offiziere jetzt erst anstellen, also ungeübte Leute ins Feld schicken, daß ein Stand den Trommler, der andere die Trommel zu liefern hat usw., daß wegen der Menge von Ständen, die Kontingente zusammenschicken, Ungleichheit in den Waffen, dem Exerzitium usw., Unbekanntschaft der Gemeinen mit den Offizieren stattfindet, daß jeder Stand eigentlich selbst für die Verproviantierung zu sorgen das Recht hat, also die größte Unordnung im Dienst und eine hindernde Überladung an Zivilpersonen und Troß außer den unnötigen Kosten herrscht. Nach der rechtlichen Theorie gehören zu einem detachierten Pikett von zwanzig Mann verschiedener Stände eigentlich zwanzig eigene Proviantkommis, Bäcker usw. Daß die Reichsmatrikel etliche hundert Jahre alt ist, also dem jetzigen Verhältnisse der Größe und Macht der Stände nicht mehr entspricht und also Unzufriedenheit, Klagen und ewige Rückstände veranlaßt, daß in ihr Landschaften vorkommen, deren geographische Lage nicht einmal mehr auszumitteln ist, und hundert andere Umstände sind zu bekannt, um nicht, wenn man sie anführt, langweilig zu sein.
Wenn nun schon die Unbedeutendheit des Militärs der kleineren Stände da[nn] verschwindet, wenn sie sich versammeln und in eine Reichsarmee konkreszieren, so setzen die erwähnten und unzählige andere Nachteile die Brauchbarkeit dieses Heeres im Kriege unter alle Armeen des übrigen Europa, die türkische selbst nicht ausgenommen, und schon der Name einer Reichsarmee hatte sonst ein besonderes Unglück. Wie der Name anderer, auch fremder Armeen den Gedanken der Tapferkeit und Furchtbarkeit erweckt, so heiterte eher der Name der Reichsarmee, der in einer deutschen Gesellschaft ausgesprochen wird, jedes Gesicht auf, erweckte alle nach Stand und Gebühr witzigen Launen, und jeder griff in den Beutel seiner Anekdoten über sie, um etwas zum besten zu geben. Und wenn die deutsche Nation für ernsthaft und des Komischen unfähig gehalten wird, so vergißt man die Farcen der Reichskriege, die mit aller möglichen äußeren Ernsthaftigkeit, aber einer echten inneren Lächerlichkeit aufgeführt werden.
Während die Organisation der Reichsarmee mit allen ihren Folgen sich um nichts verbessert hat, hat das Gefühl des durch sie bewirkten Unglücks und der Schande Deutschlands die allgemeine Sucht, darüber zu spotten, vermindert, und nur dadurch, daß im letzten Kriege rechts- und konstitutionswidrig manches in Ansehung derselben, z. B. die Verpflegung, gehalten worden ist, haben diese Truppen von einigem Nutzen sein können.
Noch nachteiliger als alle diese Umstände der Beschaffenheit eines Reichsheers ist es, daß eigentlich nie eines zusammengebracht wird; und hierin zeigt sich am sichtbarsten die Auflösung Deutschlands in unabhängige Staaten.
Nach der Theorie der Grundgesetze würde die Reichsarmee ein furchtbares Heer sein können, aber die Praxis, dies mächtige Prinzip des deutschen Staatsrechts, zeigt etwas ganz anderes. Wenn man nur zu oft eine ungeheure Menge deutscher Soldaten im Felde sieht, so versteht es sich, daß sie nicht als Reichsarmee zur Verteidigung Deutschlands, sondern zur Zerfleischung seiner Eingeweide auf den Beinen sind. Das, was man deutsche Verfassung nennt, vermag nicht nur nicht, solche Kriege zu verhüten, sondern macht sie vielmehr recht- und gesetzmäßig.
Desto unbeträchtlicher ist die deutsche Armee, wenn sie zum Schutze Deutschlands aufgeboten wird; denn wenn die fünffachen Kontingente von Brandenburg, Sachsen, Hannover, Bayern, Hessen für sich schon Heere bilden und vereinigt eine furchtbare Armee sind und die Ungeschicklichkeit der damit vereinigten kleineren Kontingente verschwinden machen würden, so sind sie von etwas ganz anderem als den Gesetzen Deutschlands abhängig, und ihre Mitwirkung zu seiner Verteidigung [ist] völlig so unzuverlässig und zufällig als die Mitwirkung irgendeiner fremden Macht.
Bei den großen Kontingenten - das österreichische nicht darunter begriffen, welches als Monarch anderer Königreiche der Kaiser wegen der Schwäche und Unzuverlässigkeit des pflichtigen Heeres weit über seine ständischen Obliegenheiten zu erhöhen und Deutschland die Anstrengungen und den Umfang seiner anderweitigen Macht genießen zu lassen genötigt ist - kann das Reich weder auf ihre gesetzmäßige Stärke zählen, noch darauf, daß sie überhaupt gestellt werden, noch daß nicht der Stand, der auch sein Kontingent gestellt hat, mitten im Kriege und in den gefährlichsten Momenten für sich Neutralitäts- und Friedensverträge mit dem Reichsfeind eingeht und die angegriffenen Mitstände ihrer eigenen Schwäche und der verwüstenden Übermacht des Feindes preisgibt.
Ungeachtet das reichsgesetzliche Recht der Stände, mit auswärtigen Mächten Bündnisse zu schließen und die Wahl zwischen Fremden und Deutschland zu treffen, durch die Klausel "insofern solche Bündnisse den Pflichten gegen Kaiser und Reich nicht widersprechen" beschränkt ist, so ist diese Klausel durch die Praxis als ein rechtlicher Grundsatz zweideutig gemacht oder vielmehr eliminiert, und nicht bloß die Tat, sondern ständische Reichstagsvota können also dahin gehen, daß ihnen ihre sonstigen Verbindungen nicht erlauben, an der Aufstellung eines Reichskontingents und an der Abführung der Beiträge zu dem Kriege teilzunehmen.
Dies Zurücktreten bedeutenderer Stände von dem Anteil an der allgemeinen Verteidigung versetzt andere in einen Zustand von Hilflosigkeit, der sie nötigt, ebenfalls sich der Not und Gefahr, damit aber auch ihren Verpflichtungen gegen das Ganze zu entziehen. Es würde durchaus unnatürlich sein, zu fordern, daß sie sich auf einen Schutz verließen und dazu beitrügen, der weltkundig nichts schützt und durch das Recht, Bündnisse zu schließen, gesetzlich und rechtlich verweigert wird. Unter solchen Umständen wird es notwendig, daß die Schwächeren sich unter den Schutz solcher mächtiger Mitstände, die mit dem Feinde Freund sind, begeben und dadurch gleichfalls die allgemeine Masse der gemeinschaftlichen Gewalt vermindern; auf welche Weise alsdann jene mächtigen Stände nicht nur dadurch gewinnen, daß sie sich ihre Anstrengungen ersparen, sondern daß sie auch vom Feinde sich Vorteile für ihre Untätigkeit verschaffen und endlich, indem sie die allgemeine Masse zugleich um den Beitrag derjenigen, die sie unter ihren Schutz nötigen, schwächen, von diesen für den geleisteten Schutz ebenfalls Nutzen ziehen.
Wenn denn auch wirklich mehrere große Kontingente zusammengetreten sind, so stört das Unstete ihrer Verhältnisse und die Unzuverlässigkeit ihres Beisammenbleibens die gemeinschaftliche Wirksamkeit. Es findet über diese Truppenkorps nicht die freie Disposition statt, welche zur Sicherheit der Ausführung eines Kriegsplans notwendig [ist], und der Plan nicht nur eines Feldzugs, sondern einzelner Operationen erfordert zur Tat nicht sowohl Orders als Negoziationen. Es kann auch nicht fehlen, daß die Berechnung eintritt, ob das Kontingent eines einzelnen Standes zuviel gebraucht, andere dagegen geschont und die Gleichheit des Rechts verletzt werde, wie bei anderen Staatsverhältnissen sonst Streit um den ersten Platz der Gefahr und Unzufriedenheit über den Nichtgebrauch stattfand.
Die Eifersucht der verschiedenen Korps, die sich als verschiedene Nationen ansehen, die Möglichkeit, daß sie in den kritischsten Momenten sich zurückziehen, - alle diese Umstände machen es notwendig, daß ein auch der Zahl und dem militärischen Gehalt nach ansehnliches Reichsheer durchaus keine verhältnismäßige Wirkung hervorbringen kann.
Wenn die kriegerische Schwäche Deutschlands weder eine Folge von Feigheit ist noch der militärischen Untauglichkeit und der Unbekanntschaft mit denjenigen Geschicklichkeiten, die in neueren Zeiten der Tapferkeit zum Siege nicht entstehen dürfen, und bei jeder Gelegenheit die Reichskontingente die größten Beweise ihres Muts und militärischer Aufopferung geben und sich des alten Kriegsruhms der Deutschen und ihrer Ahnen würdig erweisen, so ist es die Anordnung des Ganzen und die allgemeine Auflösung, welche die Anstrengungen und Aufopferungen der einzelnen Menschen und Korps fruchtlos verlorengehen lassen und einen Unsegen darauf legen, der, sie mögen sich aufs beste bestreben, alle Wirkung und Folgen zugrunde richtet und sie einem Ackersmann gleichstellt, der das Meer besät oder den Felsen umpflügen wollte.