17.

[Rosenkranz: Aus dem Dualismus von Staat und Kirche suchte er jetzt sich herauszufinden. Kants Meinung faßte er in folgende Worte zusammen: "Beide, Staat und Kirche, sollen einander in Ruhe lassen und gehen einander nichts an." Hierzu schrieb Hegel (1798):]

Wie und wiefern ist diese Trennung möglich? Hat der Staat das Prinzip des Eigentums , so ist seinem Gesetze das Gesetz der Kirche zuwider. Sein Gesetz betrifft durchaus bestimmte Rechte, den Menschen sehr unvollständig als einen habenden gedacht, dahingegen in der Kirche der Mensch ein Ganzes ist und der Zweck der Kirche als der sichtbaren, die handelt und Anstalten macht, dahin geht, ihm das Gefühl dieser Ganzheit zu geben und zu erhalten. Im Geist der Kirche handelnd, handelt der Mensch als Ganzes nicht nur gegen einzelne Staatsgesetze, sondern gegen den ganzen Geist derselben, gegen ihr Ganzes. Entweder ist es dem Bürger nicht mit seinem Verhältnis zum Staat oder nicht mit dem zur Kirche ernst, wenn er in beiden ruhig bleiben kann. Die beiden Extreme, Jesuiten und Quäker, haben mit allen beiden Ernst zu machen und sie zu vereinigen gesucht, diese, sich in nichts Staatliches einzulassen, was der Kirche (freilich einer bestimmten, die viel Staatliches zuläßt, vieles zu Kirchlichem macht, was, weil es Gesetz ist, es nicht ist) zuwider wäre; jene versuchten, den Staat, mit durchgängiger äußerer Unterwerfung unter seine Gesetze, durch das Innere ihrer Gewissensfreiheit um alle bürgerlichen Tugenden zu betrügen. Will der Staat fest an seinem Ganzen hängen und mit Gewalt die überströmende Kirche von seinen Ufern abhalten, so wird er unmenschlich und ungeheuer und wird den Fanatismus erzeugen, der, weil er die einzelnen Menschen, die menschlichen Beziehungen in der Macht des Staates sieht, ihn in ihnen und so sie damit zertrümmert. - Ist aber das Prinzip des Staates ein vollständiges Ganzes, so kann Kirche und Staat unmöglich verschieden sein. Was diesem das Gedachte, Herrschende ist, das ist jener ebendasselbe Ganze als ein lebendiges, von der Phantasie dargestelltes. Das Ganze der Kirche ist nur dann ein Fragment, wenn der Mensch im ganzen in einen besonderen Staats- und besonderen Kirchenmenschen zertrümmert ist.135)