13.

In den Staaten der neueren Zeit ist Sicherheit des Eigentums die Angel, um die sich die ganze Gesetzgebung dreht, worauf sich die meisten Rechte der Staatsbürger beziehen. In mancher freien Republik des Altertums ist schon durch die Verfassung des Staats das strenge Eigentumsrecht, die Sorge aller unserer Obrigkeiten, der Stolz unserer Staaten, beeinträchtigt worden. In der Lakedämonischen Verfassung war Sicherheit des Eigentums und der Industrie ein Punkt, der fast gar nicht in Betracht kam, der, man kann fast sagen, vergessen war. In Athen wurden die reichen Bürger gewöhnlich eines Teils ihres Vermögens beraubt. Doch gebrauchte man einen für die Person, die man berauben wollte, ehrenvollen Vorwand: man übertrug ihr nämlich ein Amt, das einen ungeheuren Aufwand forderte. Wer in den Tribus, worein die Bürger eingeteilt waren, zu einem kostspieligen Amt erwählt war, konnte unter den Bürgern seines Tribus sich umsehen, ob er nicht einen reicheren fände. Glaubte er einen solchen gefunden zu haben und dieser behauptete, weniger reich zu sein, so konnte ihm jener einen Austausch ihres Vermögens vorschlagen, dessen sich dieser nicht weigern durfte. Wie sehr der unverhältnismäßige Reichtum einiger Bürger auch der freiesten Form der Verfassung gefährlich und die Freiheit selbst zu zerstören imstande sei, zeigt die Geschichte in dem Beispiel eines Perikles zu Athen, der Patrizier in Rom, deren Untergang der drohende Einfluß der Gracchen und anderer durch Vorschläge der agrarischen Gesetze vergeblich zu hemmen suchte, der Medicis zu Florenz - und es wäre eine wichtige Untersuchung, wieviel von dem strengen Eigentumsrecht der dauerhaften Form einer Republik aufgeopfert werden müßte. Man hat dem System des Sansculottismus in Frankreich vielleicht Unrecht getan, wenn man die Quelle der durch dasselbe beabsichtigten größeren Gleichheit des Eigentums allein in der Raubgier suchte.