[Über die neuesten inneren Verhältnisse Württembergs, besonders über die Gebrechen der Magistratsverfassung]83)
(1798)
An das Württembergische Volk
Es wäre einmal Zeit, daß das württembergische Volk aus seinem Schwanken zwischen Furcht und Hoffnung, aus seiner Abwechslung von Erwartung und von Täuschung in dieser Erwartung herausträte. Ich will nicht sagen, daß es auch Zeit wäre, daß jeder, der in einer Veränderung der Dinge oder in der Erhaltung des Alten nur seinen beschränkten Nutzen oder den Nutzen seines Standes wünscht, nur seine Eitelkeit um Rat fragt, - jene dürftigen Wünsche aufgebe, diese kleinlichen Sorgen fahren ließe und die Sorge fürs Allgemeine sich auf die Seele bände. Für die Menschen von besseren Wünschen, von reinerem Eifer wäre es besonders Zeit, ihrem unbestimmten Willen die Teile der Verfassung vorzuhalten, welche auf Ungerechtigkeit gegründet sind, und auf die notwendige Veränderung solcher Teile ihre Wirksamkeit zu richten.
Die ruhige Genügsamkeit an dem Wirklichen, die Hoffnungslosigkeit, die geduldige Ergebung in ein zu großes, allgewaltiges Schicksal ist in Hoffnung, in Erwartung, in Mut zu etwas anderem übergegangen. Das Bild besserer, gerechterer Zeiten ist lebhaft in die Seelen der Menschen gekommen, und eine Sehnsucht, ein Seufzen nach einem reineren, freieren Zustande hat alle Gemüter bewegt und mit der Wirklichkeit entzweit. Der Drang, die dürftigen Schranken zu durchbrechen, hat seine Hoffnungen an jedes Ereignis, an jeden Schimmer, selbst an Freveltaten geheftet. Woher konnten die Württemberger gerechtere Hilfe erwarten als von der Versammlung ihrer Landstände? Das Aufschieben der Befriedigung dieser Hoffnungen, die Zeit kann jene Sehnsucht nur läutern, das Reine vom Unreinen scheiden, aber sie wird den Trieb nach dem, was einem wahren Bedürfnis abhilft, nur verstärken, jene Sehnsucht wird sich durch die Zögerung nur desto tiefer in die Herzen einfressen; sie ist kein zufälliger Schwindel, der vorübergeht. Nennt sie einen Fieberparoxysmus, aber er endigt nur mit dem Tode, oder wenn die kranke Materie ausgeschwitzt ist. Er ist eine Anstrengung der noch gesunden Kraft, das Übel auszutreiben.
Allgemein und tief ist das Gefühl, daß das Staatsgebäude, so wie es jetzt noch besteht, unhaltbar ist, - allgemein ist die Ängstlichkeit, daß es zusammenstürzen und in seinem Falle jeden verwunden werde. - Soll mit jener Überzeugung im Herzen diese Furcht so mächtig werden, daß man es aufs gute Glück ankommen lassen will, was umgestürzt, was erhalten werden, was stehen oder was fallen möge? Soll man nicht das Unhaltbare selbst verlassen wollen? mit ruhigem Blick untersuchen, was zu dem Unhaltbaren gehört? Gerechtigkeit ist in dieser Beurteilung der einzige Maßstab; der Mut, Gerechtigkeit zu üben, die einzige Macht, die das Wankende mit Ehre und Ruhe vollends wegschaffen und einen gesicherten Zustand hervorbringen kann.
Wie blind sind diejenigen, die glauben mögen, daß Einrichtungen, Verfassungen, Gesetze, die mit den Sitten, den Bedürfnissen, der Meinung der Menschen nicht mehr zusammenstimmen, aus denen der Geist entflohen ist, länger bestehen, daß Formen, an denen Verstand und Empfindung kein Interesse mehr nimmt, mächtig genug seien, länger das Band eines Volkes auszumachen!
Alle Versuche, Verhältnissen, Teilen einer Verfassung, aus welchen der Glaube entwichen ist, durch großsprechende Pfuschereien wieder Zutrauen zu verschaffen, die Totengräber mit schönen Worten zu übertünchen, bedecken nicht nur die sinnreichen Erfinder mit Schande, sondern bereiten einen viel fürchterlicheren Ausbruch, in welchem dem Bedürfnisse der Verbesserung sich die Rache beigesellt und die immer getäuschte, unterdrückte Menge an der Unredlichkeit auch Strafe nimmt. Bei dem Gefühle eines Wankens der Dinge sonst nichts tun, als getrost und blind den Zusammensturz des alten, überall angebrochenen, in seinen Wurzeln angegriffenen Gebäudes zu erwarten und sich von dem einstürzenden Gebälke zerschmettern zu lassen, ist ebensosehr gegen alle Klugheit als gegen die Ehre.
Wenn eine Veränderung geschehen soll, so muß etwas verändert werden. Eine so kahle Wahrheit ist darum nötig gesagt zu werden, weil die Angst, die muß, von dem Mute, der will, dadurch sich unterscheidet, daß die Menschen, die von jener getrieben werden, zwar die Notwendigkeit einer Veränderung wohl fühlen und zugeben, aber, wenn ein Anfang gemacht werden soll, doch die Schwachheit zeigen, alles behalten zu wollen, in dessen Besitze sie sich befinden, wie ein Verschwender, der in der Notwendigkeit ist, seine Ausgaben zu beschränken, aber jeden Artikel seiner bisherigen Bedürfnisse, von dessen Beschneidung man ihm spricht, unentbehrlich findet, nichts aufgeben will, bis ihm endlich sein Unentbehrliches wie das Entbehrliche genommen wird. Das Schauspiel einer solchen Schwäche darf ein Volk, dürfen Deutsche nicht geben; nach kalter Überzeugung, daß eine Veränderung notwendig ist, dürfen sie sich nun nicht fürchten, mit der Untersuchung ins einzelne zu gehen, und, was sie Ungerechtes finden, dessen Abstellung muß der, der Unrecht leidet, fordern, und der, der im ungerechten Besitz ist, muß ihn freiwillig aufopfern.
Diese Stärke, sich über sein kleines Interesse zur Gerechtigkeit erheben zu können, wird bei der folgenden Untersuchung ebensosehr vorausgesetzt als die Redlichkeit, es zu wollen und es nicht nur vorzugeben. Nur zu oft liegt hinter den Wünschen und dem Eifer fürs allgemeine Beste der Vorbehalt verborgen: soweit es mit unserem Interesse übereinstimmt. Eine solche Bereitwilligkeit, zu allen Verbesserungen das Jawort zu geben, erschrickt, erblaßt, sobald auch einmal eine Anforderung an diese Bereitwilligen selbst gemacht wird.
Fern von dieser Heuchelei fange jeder einzelne, jeder Stand, ehe er Forderungen an andere macht, ehe er die Ursache des Übels außer sich sucht, bei sich selbst damit an, seine Verhältnisse, seine Rechte abzuwägen, und wenn er sich im Besitz ungleicher Rechte findet, so strebe er danach, sich ins Gleichgewicht mit den übrigen zu setzen. Wer will, mag diese Forderung, bei sich selbst anzufangen, für blind und unwirksam halten, die Hoffnung auf diese Art Unrecht abgestellt zu ... [bricht ab]
84) Solange man das Reformieren und das Zurücknehmen versuchter und schädlich befundener Reformen nicht in seiner Gewalt hat, so tut man wohl, wenn man bei solchen Veränderungen stehen bleibt, deren Folgen sich in ihrem ganzen Umfang übersehen und berechnen lassen, und wenn man sich begnügt, die Quellen der Mißbräuche zu verstopfen.
Die Anmaßungen der höheren Offizialen waren es vorzüglich, was in älteren und neueren Zeiten alles Übel über die Landschaft gebracht hat. Der Ausschuß mußte es sehr bequem finden, sich Männer zu halten, die für ihn redeten und schrieben, auch wohl im Notfall für ihn dachten. Ein großer Teil der Mitglieder des Ausschusses verzehrte mittlerweile sein Einkommen in behaglicher Ruhe, sorgte auch wohl nebenher für das Heil seiner Seele und ließ die Angelegenheiten des Landes gehen, wie es die Vorsehung und seine Führer wollten. Übel war freilich die arme Herde daran, wenn der eine der Hirten sie gegen Morgen, der andre gegen Abend führen wollte. Der größere Teil folgte natürlich dem, der den Schlüssel zum Futterboden hatte, der mit soliderer Stimme zu locken und unter seinem Schafspelz die Wolfsnatur am geschicktesten zu verbergen wußte. So wurde der Ausschuß und mit diesem das Land von den Offizialen des ersteren an der Nase herumgeführt.
Der Ausschuß selbst war nie anmaßend. Seine Konsulenten und Advokaten waren es. Er war nur indolent und gab gedankenlos zu allen Eigenmächtigkeiten jener den Namen her. Diese waren es, die den Ausschuß zu einer Freigebigkeit gegen den Hof verleiteten, der nichts gleichkommt als die Frivolität der Gründe, durch die man dergleichen Devotionsbezeugungen zu rechtfertigen suchte. Sie waren es, die der Hof zu gewinnen suchte, weil er sicher war, seinen Zweck zu erreichen, wenn er den Advokaten und den Konsulenten in sein Interesse zu ziehen gewußt hatte. Sie waren es, auf die es ankam, ob auf die Beschwerden und Wünsche einzelner Stände Rücksicht genommen werden sollte. Sie waren es, die sich der eingekommenen Aktenstücke bemächtigten und das Dasein derselben dem Ausschuß so lange verborgen hielten, bis es ihnen beliebte, die Sache zum Vortrag zu bringen. Und in der Tat hat kein Geistlicher je eine größere Macht über das Gewissen seiner Beichtkinder gehabt als diese politischen Beichtväter über das Amtsgewissen der Ausschußverwandten.
Die Konsulenten im engeren Sinne hatten übrigens nichts mit der Kasse zu tun. Die Operationen der geheimen Truhe blieben ihnen Geheimnis. Von ihnen hatte also der Eigennutz der Ausschußglieder keine Gefälligkeiten zu erwarten. Deputationen wurden ohne ihren Rat vergeben; an keiner Wahl hatten sie einen direkten Anteil. Dies sicherte dem Advokaten auch beim Mangel von Talenten und Kenntnissen ein merkliches Übergewicht. Doch war auch bei den Wahlen der indirekte Einfluß der Konsulenten unverkennbar. Der Amtskandidat hatte viele Hoffnung, den Günstling des Advokaten zu verdrängen, wenn der Lieblingskonsulent sein Freund und Fürsprecher war.
Zum Glück hat der Ausschuß auch zuzeiten Männer zu Konsulenten gehabt, die Kopf und Herz am rechten Fleck hatten, die den Ausschuß zwar gängelten, weil er nicht allein zu gehen gelernt hatte, aber ihn doch nie, wenigstens nie wissentlich und wohlbedächtlich, in den Kot hineinführten.
Mit dem Landtag hat der gefährliche Einfluß dieses monströsen Amtes eher zu- als abgenommen. Man hat sich gewöhnt, die Konsulenten als wesentliche Bestandteile der landschaftlichen Verfassung anzusehen. Man hat den offiziellen Wirkungskreis derselben erweitert. Sie haben von der Rivalität der Deputierten Vorteile gezogen. Sie haben sich von ihrem Vorgesetzten, ihrem Richter in Amtssachen, dem Ausschuß, unabhängig zu machen gewußt. Bis zum Landtag konnte der Ausschuß den pflichtvergessenen Konsulenten ohne Widerspruch entlassen. Er tat es auch mehr als einmal. Jetzt würde vielleicht der Konsulent fordern, daß der Fürst, an den er das Interesse der Landschaft verrät, sein Richter sein müsse ...
... solange alles übrige in dem alten Zustande bleibt, solange das Volk seine Rechte nicht kennt, solange kein Gemeingeist vorhanden ist, solange die Gewalt der Beamten nicht beschränkt ist, würden Volkswahlen nur dazu dienen, den völligen Umsturz unserer Verfassung herbeizuführen. Die Hauptsache wäre, das Wahlrecht in die Hände eines vom Hofe unabhängigen Corps von aufgeklärten und rechtschaffenen Männern niederzulegen. Aber ich sehe nicht ein, von welcher Wahlart man sich eine solche Versammlung versprechen könnte, sei es auch, daß man die aktive und passive Wahlfähigkeit noch so sorgfältig bestimmte ...