53) Ein positiver Glaube ist ein solches System von religiösen Sätzen, das für uns deswegen Wahrheit haben soll, weil es uns geboten ist von einer Autorität, der unseren Glauben zu unterwerfen wir uns nicht weigern können. In diesem Begriff kommt fürs erste ein System religiöser Sätze oder Wahrheiten vor, die, unabhängig von unserem Fürwahrhalten, als Wahrheiten angesehen werden sollen, die, wenn sie auch keinem Menschen nie bekannt, von keinem Menschen nie für wahr gehalten worden wären, dennoch Wahrheiten blieben, und die insofern häufig objektive Wahrheiten genannt werden, - diese Wahrheiten nun sollen auch Wahrheiten für uns, subjektive Wahrheiten werden. Diejenigen Wahrheiten, die den Verstand oder die Vernunft betreffen, sollen von diesen als solche aufgenommen, diejenigen, die Gebote für unseren Willen enthalten, sollen von ihm als Maximen aufgenommen werden, und zwar ist derselben erstes Gebot, die Bedingung aller übrigen, dasjenige, das uns gebietet, jene Wahrheiten für solche zu halten - dies wird uns nämlich geboten von einer Autorität, der wir es schlechterdings nicht ausschlagen können zu gehorchen. Dieser Begriff gehört wesentlich in den Begriff eines positiven Glaubens, daß es für uns Pflicht ist zu glauben; denn historischer Glaube, ferner der Glaube an dasjenige, was uns Eltern, Erzieher, Freunde sagen, ist gleichfalls ein Glaube auf Autorität, allein dieser Glaube hat seinen Grund in einem Zutrauen zu diesen Personen, das willkürlich ist, das großenteils auf der Glaubwürdigkeit selbst beruht, die ihre uns gegebenen Nachrichten für uns haben, dahingegen der Glaube an die Autorität der positiven Lehren nichts ist, das in unserer Willkür ist, und das Zutrauen zu ihr vor aller Bekanntwerdung oder Beurteilung des Inhalts der gegebenen Lehren gegründet sein muß. Das Recht Gottes an uns und die Pflicht unseres Gehorsams gegen ihn beruht nun darauf, weil er unser mächtiger Herr und Gebieter und wir seine Geschöpfe und Untertanen sind, - auf seinen Wohltaten gegen uns und unserer Pflicht der Dankbarkeit, darauf ferner, daß er die Quelle der Wahrheit und wir Unwissende, Blinde sind: über diese Titel des Rechts bemerken wir nur, daß die zwei letzteren schon eine gewisse Liebe zur Wahrheit, schon eine Art von moralischer Gesinnung voraussetzen, daß besonders derjenige, der von den Wohltaten Gottes hergenommen ist, davon ausgeht, was erst erwiesen werden soll, - nämlich unsere Verpflichtung zur positiven Religion wird in diesem Fall daraus hergeleitet, daß diese eine Wohltat ist und aus Dankbarkeit gehorchen eigentlich soviel heißt, es Gott zu Gefallen tun, ihm die Freude machen usw. Der erste Grund unserer Verpflichtung ist der eigentliche gewichtige, besonders da man sich damit an den sinnlichen Menschen wendet, in dem eine moralische Gesinnung erst hervorgebracht werden soll: daß aus diesem Verhältnis gegen Gott diesem Wesen eine Art von Zwangsrecht zukommt, dessen Ausübung er nie entfliehen kann, - einem Herrn auf Erden kann der Sklave hoffen sich zu entziehen, sich aus dem Kreise seiner Macht herauszuziehen; aber nicht so Gott: nähme er Flügel der Morgenröte, so bist du da; verkröche er sich in das unterste Meer, so bist du auch da. Wer diese Übermacht eines Wesens nicht nur über die Triebe seines Lebens - denn eine solche muß jeder anerkennen, es sei nun unter dem Namen von Natur, Fatum oder Vorsehung -, aber auch eine solche Übermacht über seinen Geist, über den ganzen Umfang seines Seins anerkennt, der kann sich einem positiven Glauben nicht entziehen. Die Fähigkeit zu einem solchen setzt notwendig Verlust der Freiheit der Vernunft, der Selbständigkeit derselben voraus, die einer fremden Macht nichts entgegenzusetzen vermag. Hier ist der erste Punkt, von welchem aller Glaube oder Unglaube an eine positive Religion ausgeht, und zugleich der Mittelpunkt, um den sich alle Streitigkeiten deswegen drehen, und wenn er auch nicht zum deutlichen Bewußtsein kommt, so macht er doch den Grund aller Unterwürfigkeit oder Widerspenstigkeit aus. Hier müssen die Orthodoxen festhalten, hier nichts vergeben; - wenn sie auch einräumen, daß Moralität wirklich absoluter und höchster Zweck der Menschheit ist, wenn sie auch einräumen, daß die Vernunft imstande ist - weil sie es nicht leugnen können, was vor ihren Augen geschieht -, ein reines System der Moral zu erbauen, so müssen sie doch behaupten, daß sie doch für sich unvermögend ist, sich das Primat über die Neigungen zu verschaffen, ihre Forderungen zu realisieren, und sie müssen diese Forderungen, den Endzweck der Menschheit notwendig so bestimmen, daß wo nicht in Setzung desselben, doch in der Ausführbarkeit der Mensch von einem Wesen außer ihm abhängig sei. Dieses Unvermögen der Vernunft und die Abhängigkeit unseres ganzen Seins einmal vorausgesetzt, welches die notwendige Bedingung alles Folgenden ist, so ist der Beweis, daß eine gewisse, z. B. die christliche Religion eine solche positive von Gott gegebene Religion sei, ganz historisch zu führen, und dies ist nun um so leichter, weil wir mit Anerkennung unserer Dienstbarkeit eben dadurch den Maßstab einer anderen Prüfung aus der Hand gelegt, uns des Rechts, nach inneren Gründen, nach der Vernunftmäßigkeit derselben zu fragen, die Angemessenheit der erzählten Begebenheiten zu den Erfahrungsgesetzen zu untersuchen, gänzlich begeben haben. - Die Frage nach Vernunftmäßigkeit oder Vernunftwidrigkeit ist hier eine ganz müßige Frage, die etwa aus Langeweile kann angestellt werden, aber die schlechterdings nicht als zur Entscheidung meines Glaubens beitragend angesehen werden darf - vor dem höheren Gerichtshof, der einmal anerkannt ist, müssen alle niedrigeren schweigen. Was deswegen für wahr gehalten wird, weil es vernunftmäßig ist, liegt nimmer in dem Umfange meines positiven Glaubens, ob es zwar geschehen kann, daß, was ich anfangs bloß deswegen glaubte, weil der Glaube daran mir geboten war, ich nachher glaube, weil ich es nun meiner Vernunft angemessen finde, weil ich mich aus Gründen davon überzeugt habe; daß der ganze Inhalt einer positiven Religion fähig sei, endlich aus eigener Vernunft für wahr gehalten zu werden, dies erwarten oder fordern kann nur ein anderer, der frei von diesem positiven Glauben ist, oder von einem Gläubigen kann die Zurückführung seiner positiven Lehren auf Vernunft nur etwa darum unternommen werden, um einem solchen Fremden Genüge zu leisten. Eher wäre, wenn darüber Nachfrage gehalten würde, das Gegenteil zu erwarten von einer von Gott geoffenbarten Religion, welche also göttliche Wahrheiten, d. h. von Gott gedachte enthält, daß die Gedanken Gottes von menschlicher Vernunft nicht gefaßt, nicht ermessen werden können. - Wie ist nun ein positiver Glaube an solche Wahrheiten gedenkbar möglich, wie können sie subjektiv werden; wie ist das menschliche Gemüt in diesem Zustand affiziert, wie tätig, wie leidend? Die Ausdrücke, ein Glaube sei eine lebhafte, zum Handeln treibende, von Gefühlen begleitete Überzeugung, sind zu unbestimmt, als daß uns dadurch viel gesagt würde.
Die christliche Religion enthält teils Gebote über Erkenntnisse von Gegenständen, mit ihren praktischen Momenten, teils Gebote über Handlungen.
Die Möglichkeit, dem anderen seine Erfahrungen und Gedanken mitzuteilen, setzt voraus, daß er schon ähnliche gehabt habe, die wir ihm jetzt in einem anderen Zusammenhange zeigen und ihm aufgeben, sie auf die Art zu verbinden, die wir ihm jetzt angeben; setzt die Fähigkeit voraus, diejenigen Tätigkeiten in sich hervorzubringen, die wir ihm bezeichnen; die Wahrheiten der christlichen Religion nun, die sich aufs Erkenntnisvermögen beziehen, beziehen sich nun teils auf die Einbildungskraft, teils auf den Verstand, teils auf die Vernunft.
Geschichtliche Wahrheiten, die mit unseren übrigen Erfahrungsgesetzen übereinstimmen, nimmt die Einbildungskraft, unter Zulassung des Verstandes, auf, wobei ihr nichts neu ist als der Zusammenhang, in welchen sie nun schon vorhin gehabte Vorstellungen zu bringen angewiesen ist; sie nimmt sie zugleich mit der Nebenvorstellung auf, daß es wirkliche Erfahrungen waren, daß Gefühle vorhanden waren, die den Verstand zu einer allen Menschen, denen diese Gefühle gegeben worden wären, notwendigen Tätigkeit veranlaßt hatten; dies ist es, was hier der Glaube bedeutet. - Nun kommen aber geschichtliche Wahrheiten vor, von denen ein etwas geübter Verstand sogleich einsieht, daß sie seinen Gesetzen widersprechen, und die er also geneigt ist zu verwerfen, wie alle Wunder und andere übernatürliche Begebenheiten; er ist damit nicht befriedigt, daß man auf übersinnliche Ursachen verweist, denn eine solche Antwort versteht er gar nicht, ihm ist damit gar nichts gesagt - wie kann jetzt der Pflicht, zu glauben, Genüge geleistet werden? Die Einbildungskraft ist mit jener Angebung einer übernatürlichen Ursache vollkommen zufrieden - ihr ist [das] gänzlich gleichgültig -, aber der Verstand verwirft ihr Gedicht und erlaubt ihr gar keine Einsprache bei der Frage über Realität oder Nichtrealität einer Vorstellung; es muß also ein höheres Vermögen, vor dem der Verstand selbst verstummen muß, ins Spiel gezogen werden, und der Glaube wird zu einer Sache der Pflicht gemacht und in ein Gebiet des Übersinnlichen verwiesen, worin der Verstand gar nicht mehr erscheinen darf; in dieser Rücksicht heißt glauben so viel, als einen Zusammenhang von Begebenheiten, der der Einbildungskraft gegeben ist und bei welchem der Verstand immer einen anderen sucht, aus Pflicht, d. h. hier aus Furcht vor dem gewaltigen Gebieter festhalten, den Verstand dabei zwingen, zu diesem Geschäfte, das ihm ein Greuel ist, noch selbst die Hände zu bieten und den Begriff von Ursache zu leihen, aber, sobald er da sich weiter einmischen will, sogleich seine Forderungen aus dem Bewußtsein fortzuschaffen, den der Einbildungskraft gegebenen Zusammenhang zum Bewußtsein zu bringen und durch dessen Festhaltung jenen keinen Raum zu geben.
Die praktischen Momente nun werden der Vernunft gegeben, um Forderungen derselben zu befriedigen; sie gehen nicht auf den Willen, um diesen zu Handlungen zu bestimmen, sondern auf die an den Willen und die Sinnenwelt Forderungen machende Vernunft, oder [auf das] Gesetz. Der Vernunft sind im System einer positiven Religion nur Forderungen an die Sinnenwelt erlaubt, die diese Religion zu befriedigen verspricht; Forderungen an den Willen macht das Gesetz des Gebieters, die positive Religion selbst, die hierin Unterstützung verspricht -: dieser Wille nämlich, der an seine Kraft keinen Glauben gehabt hat und mit der [Kraft], die er sich noch zutraut, die Angemessenheit zu dem Ideale, das ihm die positive Religion aufgibt, unmöglich erreichen zu können fühlt, erhält die Versicherung, Hilfe von oben und Unterstützung zu erhalten. - Bei diesem Glauben wird zum Bewußtsein erhoben und reflektiert über das, was der Möglichkeit eines positiven Glaubens überhaupt zum Grunde lag, die moralische Kraftlosigkeit und das Gefühl, eine obzwar noch vorstellende und von gegebenen Vorstellungen getriebene Maschine zu sein, - es wird reflektiert über unsere Unbekanntschaft mit der Stärke dieses Räderwerks, über die von uns oft erprobte Unfähigkeit, von gewissen Vorstellungen getrieben zu werden, und damit wird die Hoffnung verbunden, wie der erste Beweger dieses Werkes, als ein guter und mitleidiger Herr, sich dessen annimmt und ihm nachhilft, wo es in Stockung geraten will. Der im positiven Glauben begriffene Mensch macht hier seinen ganzen Zustand getreu zum Objekt seiner Reflexion, nur daß, wie er sonst von den ihm in der positiven Religion gegebenen Vorstellungen bestimmt wird, er hier diese Bestimmung nicht durch das Medium der Vorstellung gegangen sich denkt, sondern daß sie auf seine Tätigkeit, sein Wesen selbst gehen werde. Was die Forderungen der praktischen Vernunft betrifft, die die positive Religion zu befriedigen verspricht, so sind sie von zweierlei Art; einige wünscht sie [sc. die Vernunft] nämlich realisiert zu sehen, vor der Realisierung anderer aber wäre es ihr bang - wegen beidem verspricht die positive Religion sie zu beruhigen. Schon der Ausdruck "die Vernunft wünscht" oder "es ist ihr bang" deutet darauf, daß die Sinnlichkeit hier ins Spiel kommt, daß es vielleicht eigentlich diese wäre, die es der Vernunft unter den Fuß [legt], jene Forderungen zu machen, und daß eigentlich sie es ist, die befriedigt sein will. - Wie kommt in dem besonders in neueren Zeiten berühmt gewordenen und bei allen Völkern vorkommenden Postulate der Harmonie der Glückseligkeit mit der Sittlichkeit die Vernunft zu einer Forderung an etwas, das sie in dieser Rücksicht als von sich unabhängig, unbestimmbar anerkennt? Die Vernunft, die in irgendeinem Subjekt zu einem Grade von Herrschaft, von Macht gediehen ist, gibt dem Bewußtsein dieses Gefühl von Sollen, von Herrschen; wendet sie sich damit an den Willen, der ein bestimmtes Objekt des Triebes hat, so ist dieser nach der von der Vernunft gegebenen Form tätig, bietet die physischen Kräfte auf; siegen diese oder unterliegen sie im Kampfe mit fremden widerstrebenden Kräften und ist der Wille [dabei] festgeblieben, so ist der Vernunft in jedem Falle Genüge geschehen, und wenn jemand den Tod der Ehre oder für Vaterland oder Tugend gestorben ist, so hat man nur in unseren Zeiten sagen können, der Mann wäre eines besseren Schicksals würdig gewesen. Wo die Vernunft einen Willen findet, der mehr von den sinnlichen Neigungen beherrscht wird, und wo sie selten Gelegenheit findet, sich an ihn zu wenden, in solchen Subjekten vernimmt die Sinnlichkeit ihre Stimme, ihr Soll; und erklärt dies nach ihren eigenen Bedürfnissen und deutet dieses Soll der Vernunft als ein Verlangen nach Glückseligkeit, welches Verlangen darin von der sinnlichen Forderung der Glückseligkeit aber verschieden ist, daß es auf eine Stimme der Vernunft sich gründet, daß es eine Macht dieser voraussetzt, ein Soll aussprechen zu können, - und diese durch Vernunft gleichsam legitimierte Forderung heißt dann Würdigkeit zur Glückseligkeit, und Unwürdigkeit derselben heißt ein Unvermögen der Vernunft, ein Soll auszusprechen, ein Unterliegen derselben und also auch eine Ohnmacht gegen die äußeren Umstände. In beiden Fällen heischt die Vernunft nicht Glückseligkeit unmittelbar - dieser Begriff kommt ihr sowenig zu als dem Verstand die Empfindung -, sie gibt dem Bewußtsein nur ihr Soll (oder nicht), das von der Sinnlichkeit aufgefaßt wird; jene bestimmt gar nichts, was das Objekt dieses Soll sein soll, sie hat kein Objekt ihrer Herrschaft. Auch so amalgamiert mit Sinnlichkeit, fordert die Vernunft Realisierung ihres Objekts55) , und da sie dies Gemische, indem sie durch die Beimischung von Natur geschwächt und verunreinigt ist, nicht realisieren kann, so fordert sie ein fremdes Wesen, dem die Herrschaft über die Natur beiwohne, die sie jetzt vermißt und die sie jetzt nicht mehr verschmähen kann.
In dieser Rücksicht heißt Glaube Mangel des Bewußtseins, daß die Vernunft absolut, in sich selbst vollendet ist, - daß ihre unendliche Idee nur von sich selbst, rein von fremder Beimischung geschaffen werden muß, - daß diese nur durch Entfernung eben dieses sich aufdringenden Fremden, nicht durch eine Anbildung desselben vollendet werden kann. Der auf diese Art bedingte Endzweck der Vernunft gibt den moralischen Glauben an das Dasein Gottes, der nicht praktisch sein kann insofern, als er den Willen [nicht] antreiben könnte, jenen Endzweck zu realisieren, sondern nur etwa den Teil des Endzwecks, der von ihm abhängt, wozu er durch die Betrachtung um so williger gemacht wird, daß die Sinnlichkeit dabei auch ihre Rechnung finden werde. Wer - wie z. B. ein Republikaner oder ein Krieger, der nicht gerade für ein Vaterland, aber doch für die Ehre kämpft - sich also einen Zweck seines Daseins gesetzt hat, in dem sich das zweite Stück, die Glückseligkeit nicht findet, der hat einen Zweck, dessen Realisierung ganz von ihm abhängt und also keiner fremden Beihilfe bedarf. Die positive Religion unterstützt jenen moralischen Glauben noch durch Bilder, durch Data für die Einbildungskraft, der sie jenes Objekt näherbringt, indem sie es so sehr zum Objekt macht, daß sie erzählt, es sei hier und da Menschen in der Erfahrung gegeben worden. Ein anderes berühmtes Bedürfnis der Vernunft, auf das sie sich schlechterdings keine befriedigende Antwort geben kann, ist die verlangte Beruhigung wegen der notwendigen Strafen, die auf Immoralität folgen müssen.