Notwendigkeit der Entstehung von Sekten

Bei diesem Vorhaben der verschiedenen christlichen Kirchen, teils durch öffentliche Statuten und Satzungen, teils durch die hierzu nötige ausübende Gewalt die Gesinnung, die Motive der Handlungen festzusetzen, zu befehlen und hervorzubringen, und bei der Unmöglichkeit, durch diese Mittel über die Freiheit des Menschen zu regieren und mehr als Legalität hervorzubringen, mußte es von Zeit zu Zeit - oder die Kirche müßte es haben dahin bringen können, in einem Teil des Menschengeschlechts unwiderbringlich den Charakter der Menschheit auszutilgen, diesen Mangel zu einem unvertilgbaren Charakter einer Rasse zu machen -, es mußte von Zeit zu Zeit Menschen geben, die in dieser kirchlichen Legalität, in einem Charakter, wie ihn die Asketik zu bilden fähig ist, die Forderungen ihres eigenen Herzens nicht befriedigt fanden und sich fähig fühlten, ein Gesetz der Moralität sich zu geben, das aus Freiheit hervorginge49) ; behielten sie ihren Glauben nicht für sich allein, so wurden sie Stifter einer Sekte, die, im Falle sie nicht von der Kirche unterdrückt wurde, sich ausbreitete und, je mehr sie sich von ihrer Quelle an fortwälzte, wieder nur die Regeln und Gesetze ihres Stifters übrig behielt, die für ihre Anhänger nun auch nicht mehr Gesetze aus Freiheit, sondern wieder kirchliche Statuten waren; welches wieder die Entstehung neuer Sekten herbeiführte; und so immer - zuerst in der jüdischen Kirche, aus ihr ist die christliche Sekte entstanden, sie ist zur Kirche geworden, im Schoße dieser Kirche wurden wieder neue Sekten erzeugt, die dann auch zu Kirchen gediehen, und so muß es fortgehen, solange der Staat den Umfang seiner Rechte verkennt und entweder einen Staat einer herrschenden Kirche in sich entstehen läßt oder gar sich mit ihr assoziiert und so seine Befugnisse wieder überschreitet. -50) Der Grundfehler, der bei dem ganzen System einer Kirche zum Grunde liegt, ist die Verkennung der Rechte einer jeden Fähigkeit des menschlichen Geistes, besonders der ersten unter ihnen, der Vernunft; und wenn diese durch das System der Kirche verkannt worden ist, so kann das System der Kirche nichts anderes als ein System der Verachtung der Menschen sein. Die heilsame Trennung des Gebiets der Kräfte des menschlichen Geistes, die Kant für die Wissenschaft gemacht hat, diese Trennung ist von der Gesetzgebung der Kirche nicht gemacht worden, und Jahrhunderte werden noch vergehen, bis der Geist der Europäer im tätigen Leben, in den Gesetzgebungen jenen Unterschied wird erkennen und machen lernen, worauf das richtige Gefühl der Griechen sie von selbst gebracht hatte. Die moralischen Gebote der Vernunft werden nämlich in der christlichen Kirche sowie in jeder, deren Prinzip reine Moral ist, gerade wie Regeln des Verstandes behandelt51) und aufgestellt; jene sind subjektiv, diese objektiv; von der christlichen Kirche hingegen wird das Subjektive der Vernunft wie etwas Objektives als Regel aufgestellt.

Die Vernunft stellt moralische, notwendige und allgemeingültige Gesetze auf; insofern werden diese von Kant, obzwar in anderem Sinne als die Regeln des Verstands, objektiv genannt; diese Gesetze nun subjektiv oder zu Maximen zu machen, Triebfedern für sie zu finden, dies ist die Aufgabe, wo die Versuche unendlich divergieren. Jene Fähigkeit der Vernunft haben die Theologen selten abgeleugnet, und heutzutage gesteht man ihr dies so ziemlich allgemein zu -oder wenn sie es getan haben, so haben sie darunter vorzüglich das zweite verstanden, nämlich daß die Vernunft nicht imstande sei, ihrem Gesetze solche Triebfedern mitzugeben, die für sich dem Gesetze Achtung zu verschaffen und den Willen, demselben gemäß zu handeln, geneigt zu machen fähig wären; die christliche Religion gibt uns objektive Triebfedern, Triebfedern, die nicht das Gesetz selbst sind.

Die einzig moralische Triebfeder, Achtung für das Sittengesetz, kann nur in demjenigen Subjekt bewirkt werden, in welchem dieses Gesetz gesetzgebend ist, aus dessen Innern es selbst hervorgeht; die christliche Religion aber kündigt uns das moralische Gesetz als etwas außer uns Bestehendes, als etwas Gegebenes an und muß also trachten, ihm auf andere Art Achtung zu verschaffen. In den Begriff einer positiven Religion könnte schon dies Merkmal aufgenommen werden, daß sie das Sittengesetz den Menschen als etwas Gegebenes aufstellt. Auf diese Art ist die Tugend eine Kunst von sehr verwickelter Art geworden, da im Gegenteil ein unverdorbenes sittliches Gefühl, das selbst entscheiden darf, im Augenblicke zu entscheiden imstande ist - eine Kunst, die mannigfaltige Handgriffe und Übungen hat und die wie jede andere soll erlernt werden können, die aber dabei das sonderbare Schicksal gehabt hat, daß, während alle menschlichen Künste vervollkommnet worden sind und eine Generation von der anderen gelernt hat, die Moralität der Menschen allein nicht sichtlich zugenommen hat, sondern, ohne die Erfahrung der vorhergehenden Geschlechter nutzen zu können, jeder für sich selbst wieder von vorne lernen muß. Bürgerliche Gesetzgebungen und Verfassungen haben äußere Rechte der Menschen zum Gegenstand, die kirchliche Verfassung das, was der Mensch sich selbst oder Gott schuldig ist. Was nun der Mensch Gott und sich selbst schuldig sei, dies behauptet die Kirche zu wissen und setzt zugleich einen Richterstuhl, vor dem sie darüber richtet. Vor diesen hat sie alles, was in den Handlungen und Begebenheiten der Menschen Göttliches sein kann, gezogen und in ihr Gesetzbuch eingetragen, was die Menschen hierbei empfinden sollen, und auf diese Art einen weitläufigen moralischen Kodex aufgestellt, der teils enthält, was der Mensch tun, teils was er wissen und glauben, teils was er empfinden soll. Auf den Besitz und Handhabung desselben gründet sich die ganze gesetzgebende und richterliche Gewalt der Kirche; und ist es dem Rechte der Vernunft eines jeden Menschen entgegen, daß er einem solchen fremden Kodex unterworfen sei, so ist die ganze Gewalt der Kirche unrechtmäßig; und auf das Recht, sich selbst sein Gesetz zu geben, sich allein für die Handhabung desselben Rechenschaft schuldig zu sein, kann kein Mensch Verzicht tun, denn mit dieser Veräußerung hörte er auf, Mensch zu sein. Ihn aber daran zu verhindern, ist nicht die Sache des Staats - dies hieße den Menschen zwingen wollen, Mensch zu sein, und wäre Gewalt. - Die Entstehung aller Sekten in der christlichen Kirche im mittleren und neueren Zeitalter gründete sich auf das Gefühl einzelner Menschen, das Recht zu haben, sich selbst Gesetzgeber zu sein, aber in barbarischen Zeiten oder in einer Volksklasse geboren, die von ihren Herrschern zur Roheit verdammt ist, war das Prinzip einer solchen Gesetzgebung gewöhnlich eine erhitzte, verwilderte und unordentliche Phantasie, unter deren Ausgeburten zuweilen ein schöner Funken von Vernunft hervorblitzte, und wobei doch immer das unveräußerliche Menschenrecht behauptet wurde, aus seinem Busen sich Gesetze zu geben.52)