5.

[Drei Fragmente zu einer Kritik des Christentums]

[Schema]25)

α) Unter objektiver Religion verstehe ich dies ganze System von dem Zusammenhange unserer Pflichten und Wünsche mit der Idee von Gott und der Unsterblichkeit der Seele -und ist also auch Theologie zu nennen, wenn diese sich nicht bloß mit der Erkenntnis des Daseins und der Eigenschaften Gottes beschäftigt, sondern dies in Beziehung auf die Menschen und die Bedürfnisse ihrer Vernunft tut.

β) Sofern diese Theorie nicht bloß in Büchern existiert, sondern die Begriffe von Menschen begriffen, die Liebe zur Pflicht und die Achtung vor dem moralischen Gesetz (sofern sie durch die Idee verstärkt werden) empfunden werden, sofern ist die Religion subjektiv. Da nun die bürgerliche Gesetzgebung nicht die Moralität, sondern nur Legalität zum unmittelbaren Zwecke hat und für die Beförderung der Achtung vor dem moralischen Gesetz und der Disposition, die Gesetze dem Geiste nach zu erfüllen, keine besonderen Anstalten gemacht sind, die diesen Zweck hätten, sondern dies als auch zur Religion gehörig angesehen wird, wollen wir dies hier auch nicht voneinander trennen, sondern als Zweck der religiösen Anstalten nicht bloß Beförderung der Moralität durch die Idee von Gott, sondern auch der Moralität überhaupt ansehen.

γ) Nicht alle Triebe der menschlichen Natur als [der] der Fortpflanzung usw. haben Moralität zum Zwecke, aber der höchste Zweck des Menschen ist Moral, und unter seinen Anlagen, diesen zu befördern, ist seine Anlage zur Religion eine der vorzüglichsten. Die Erkenntnis Gottes kann ihrer Natur nach nicht tot sein, sie hat in der moralischen Natur des Menschen, im praktischen Bedürfnisse ihren Ursprung, und aus ihr entspringt wieder Moral; oder sollte Ausbreitung des Namens, des Ruhmes Christi oder Mahomets ihr Hauptzweck sein, so verdiente in Griechenland ebensogut Orpheus oder Homer berühmt und geehrt zu sein als Jupiter und Pallas, so hätte sie Ursache, auf den Sachsenbekehrer Karl oder proselytenmachende Spanier in Amerika oder den Judenaufsucher Schulz am stolzesten zu sein; - oder [sollte] Verherrlichung des Namens Gottes [ihr Hauptzweck sein], so gäbe es keine besseren Christen als die liederreichen Brigittenschwalben, und der Papst bei der großen Messe in der Peterskirche wäre ein würdigerer Gegenstand des Wohlgefallens Gottes als der Korporal (Woltemar), der dreizehn Personen mit Aufopferung seines Lebens aus dem Schiffbruch rettete und bei dem vierzehnten im Dienst der Menschheit starb.

δ) Die objektive Religion subjektiv zu machen, muß das große Geschäft des Staats sein, die Anstalten müssen sich mit der Freiheit der Gesinnungen vertragen, dem Gewissen und der Freiheit nicht Zwang antun, sondern indirekt auf Bestimmungsgründe des Willens wirken - wieviel kann der Staat tun? wieviel muß jedem Menschen überlassen werden?

ε) Beförderung der Moralität, dieses Zwecks der Religion geschieht a) durch ihre Lehren, b) Zeremonien. Jede Religion hat schon für beides gesorgt und enthält schon die Anlage zu beidem, - der Staat durch die Verfassung, durch den Geist der Regierung.

ζ) Inwiefern qualifiziert sich die christliche Religion dazu? Die christliche Religion ist ursprünglich eine Privatreligion, modifiziert nach den Bedürfnissen der Umstände ihrer Entstehung, der Menschen und der Vorurteile:

a) ihre α) praktischen Lehren sind rein und haben das Gute, meist in Beispielen dargestellt zu sein - denn wo, Matth. 5/6 etc., der Geist der Moralität allgemein dargestellt ist und sich nicht bloß auf das Formelle einschränkt, sondern materielle Vorschriften hat, da ist sie Mißverständnissen unterworfen und ist auch mißverstanden worden.

β) [die] Geschichtswahrheiten, auf die sie gebaut ist - darin [ist] das Wunderbare immer dem Unglauben unterworfen; solange sie Privatreligion ist, steht es jedem frei, sie zu glauben oder nicht, aber als öffentliche Religion muß es immer Ungläubige geben.

γ) [in ihr ist] nicht für die Phantasie gesorgt wie bei den Griechen, sie ist traurig und melancholisch, - orientalisch, nicht auf unserem Boden gewachsen, kann sich nie damit assimilieren.

b) Die Zeremonien, zweckmäßig als Privatreligion, haben ganz ihren Sinn und Geist verloren, da sie öffentliche Religion geworden ist, - außerdem [dienen sie] noch als Gnadenmittel, nicht mit dem Geist der Fröhlichkeit verbrüdert, - doch da sie öffentlich wurden, hätten sie können Beförderin der Toleranz werden, wenn man sie nicht [- wenn man nicht mit] Gewalt ausschließende Hypothesen mitverbunden hätte - jetzt leider Unterscheidungszeichen von Sekten, da sie doch das Gegenteil hätten sein können.

c) sonstige Befehle in Ansehung der Lebensart:

α) Entfernung von öffentlichen Geschäften
β) Austeilung der Almosen - Zusammentragen eines Vermögens [ist] möglich bei Privatreligion, nicht ausführbar im Staat; auch [ist,] was sonst Handlung der Frömmigkeit [war], jetzt mit öffentlicher Ehre verbunden.